Förderung im Rahmen des GRW -Sonderprogramms „Beschleunigung der Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen“
Förderdatenbank
Bund (BMWi)
Brandenburg
Mecklenburg-Vorpommern
Sachsen-Anhalt
Grant
No closing date - applications stay open
1 Jan 1970
Deutsch (German)
Who this is for
Who can apply
Company size
Micro - under 10 staff · Small - under 50 staff · Medium - under 250 staff · Large - 250 staff or more
Where it applies
Funding level
Federal · State (Land)
Sectors
Services · Manufacturing · Culture and creative industries · Skilled trades · Retail and wholesale · Hospitality and tourism
What the programme says
Um die Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen möglichst wirkungsvoll zu unterstützen, können Sie eine GRW -Förderung von bis zu 95 % erhalten. Zur Förderung der Maßnahmen stehen Mittel vom Bund und von den beteiligten Ländern in Höhe von insgesamt 750 Millionen Euro (750.000.000 EUR ) zur Verfügung; davon stellt der Bund 375 Millionen Euro (375.000.000 EUR ) bereit, um die Hälfte der Ausgaben in jedem Land zu tragen.
What the programme funds
Gehört Ihre Kommune zu einem der definierten ostdeutschen Raffineriestandorte, planen Sie dort als Unternehmen gewerbliche Investitionen oder betreiben Sie eine Hafeninfrastruktur? Der Bund unterstützt Sie hier mit einem gezielten Sonderprogramm innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).
Diese Förderung ist weit mehr als eine reine Baufinanzierung; sie ist der strategische Katalysator für den Wandel hin zu einer wasserstoffbereiten, klimaneutralen Wirtschaft. Sie können Fördermittel für die Erschließung, den Ausbau oder die Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegeländen sowie für die Modernisierung von Häfen erhalten. Das Ziel ist die Schaffung einer Infrastruktur, die zukunftsfähige Unternehmen anzieht und hochwertige Arbeitsplätze sichert.
Besonders attraktiv für Sie: Aufgrund der herausragenden Bedeutung der Raffineriestandorte und der für diese bestehenden großen Herausforderungen für die Transformation können an den in Anhang 4 des GRW-Koordinierungsrahmens genannten Standorten in Brandenburg (Landkreis Uckermark), Mecklenburg-Vorpommern (Stadt Rostock, Landkreis Rostock und Landkreis Vorpommern-Greifswald) sowie Sachsen-Anhalt (Landkreis Saalekreis und Burgenlandkreis) Vorhaben zur Investition in die Errichtung und Erweiterung kommunaler wirtschaftsnaher Infrastruktur, zur Vernetzung und Kooperation lokaler Akteure sowie im Bereich der regionalen Daseinsvorsorge mit bis zu 95 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. So minimieren Sie die kommunale Eigenlast und beschleunigen den Weg in eine nachhaltige industrielle Zukunft.
Conditions the source states
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Gemeinden,
- Gemeindeverbände und
- bei wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen auch andere Träger, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.
Damit Ihr Vorhaben aus dem Sonderprogramm gefördert werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Lage im Fördergebiet des Sonderprogramms: Der Investitionsort muss sich innerhalb einem der in Anhang 4 des Koordinierungsrahmens explizit genannten Fördergebiets befinden.
- Transformationseffekt: Das Vorhaben muss nachweislich nicht nur dazu beitragen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren und den Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu forcieren, sondern gerade auch den Standort stärken, um neue Wertschöpfungs- und Beschäftigungspotenziale vor Ort zu erschließen.
- Ausschluss fossiler Infrastruktur: Im Hafenbereich ist die Förderung von Infrastruktur für fossile Brennstoffe (wie Tankstellen oder Anlagen für LNG--Liquified Natural Gas, deutsch: Flüssigerdgas, CNG--Compressed Natural Gas, deutsch: komprimiertes Erdgas, Diesel oder LPG--Liquefied Petroleum Gas, deutsch: Flüssiggas) ausdrücklich ausgeschlossen (gemäß Kap.--Kapitel 3.2.2.7 Abs. 3).
- Beihilferecht: Die Maßnahme muss mit den Regeln der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) vereinbar sein.
- Kein Vorzeitiger Beginn: Sie dürfen erst nach der schriftlichen Antragstellung mit den Arbeiten beginnen (Anreizeffekt).
Reichen Sie Ihren Antrag auf Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur mit folgenden Unterlagen bei der zuständigen Bewilligungsbehörde Ihres Bundeslandes (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern oder Sachsen-Anhalt) ein:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular (Anhang 3 des Koordinierungsrahmens - siehe Rechtsgrundlage).
- Detaillierte Vorhabenbeschreibung mit Begründung des Beitrags zur Transformation.
- Gesamtfinanzierungsplan (aufgeteilt nach Kalenderjahren).
- Nachweis der diskriminierungsfreien Nutzung der Infrastruktur.
- Lagepläne und technische Skizzen der geplanten Maßnahme.
- Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung.
Timing
GRW-Mittel nach diesem Programm dürfen nur für Vorhaben gewährt werden, für die der Antrag bis zum 31.12.2032 bei den zuständigen Stellen gestellt worden ist und deren Förderzeitraum spätestens am 31.12.2035 endet.
What this record is based on
Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) vom 30.12.2025 des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Gültig ab 01.01.2026.
Topics named by the source: Regionalförderung strukturschwach Infrastruktur Arbeitsplätze Wettbewerbsfähigkeit Wirtschaftsstruktur GRW Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
Programme text: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Source page.
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The record
What the catalogue filed about this programme: who funds it, where it applies, and when it closes.
Funder
Bund (BMWi)
Programme
Grant
Regions (NUTS)
Closes
No closing date - applications stay open
Published
1 Jan 1970
Languages
Deutsch (German)
Source
Förderdatenbank · grw-sonderprogramm-raffineriestandorte-haefen
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