EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Thüringen (RL-SPOG)

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Freistaat Thüringen

Thüringen

Grant

No closing date - applications stay open

26 May 2020

Deutsch (German)

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Where it applies

Thüringen

Funding level

State (Land)

Sectors

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What the programme says

Wenn Sie als Schulträger oder öffentliche oder private Einrichtung die Verteilung von frischem Obst und Gemüse an Schülerinnen und Schüler der Primarstufe oder Förderschulen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

What the programme funds

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie, wenn Sie frisches Obst und Gemüse an Kinder verteilen und begleitende pädagogische Maßnahmen durchführen möchten.

Sie erhalten eine Förderung für

  • die Lieferung der Produkte einschließlich der Ausgaben für Logistik und Verteilung sowie Öffentlichkeitsarbeit und andere flankierende Maßnahmen,
  • für begleitende pädagogische Maßnahmen.

Das Programm richtet sich an Thüringer Grund- und Gemeinschaftsschulen der Klassenstufen 1 bis 4 sowie an Förderschulen und Förderzentren.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 0,34 je Portion bei konventionellen Erzeugnissen und EUR 0,39 bei Bioerzeugnissen. Sie erhalten 2 Portionen je Schülerin und Schüler und Schulwoche. Die Portionsgröße beträgt innerhalb eines Monats durchschnittlich mindestens 100 Gramm.

Die Höhe der Förderung für Öffentlichkeitsarbeit, Überwachung und Bewertung beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Höhe der Förderung für begleitende pädagogische Maßnahmen beträgt bis zu EUR 750,00.

Für pädagogische und flankierende Maßnahmen über EUR 750,00 beträgt die Förderung bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 100,00.

Richten Sie Ihren Antrag bitte formgebunden an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR). Anträge für die Abgabe von Obst und Gemüse reichen Sie bis zum 1.5. für das folgende Schuljahr ein. Anträge für begleitende pädagogische Maßnahmen und für Öffentlichkeitsarbeit stellen Sie mindestens 6 Wochen vor der Durchführung.

Conditions the source states

Für die Lieferung der Produkte und für die Förderung begleitender pädagogischer Maßnahmen sind Sie als Schulträger antragsberechtigt.

Für andere Maßnahmen sind Sie als öffentliche oder private Einrichtung antragsberechtigt, wenn Sie sich mit der Verwaltung und Durchführung des Thüringer Schulobstprogramms befassen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie sind vor der Teilnahme am Programm vom Thüringer Landesverwaltungsamt zugelassen worden.
  • Sie schließen einen schriftlichen Liefervertrag ab.
  • Sie stellen eine regelmäßige und zuverlässige Belieferung der teilnehmenden Schulen für eine Mindestdauer von 6 Monaten je Schuljahr sicher.
  • Sie führen begleitende pädagogische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verteilung von Schulobst und -gemüse in den betreffenden Einrichtungen durch.

What this record is based on

Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz vom 5. Juli 2017, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 31 vom 31. Juli 2017, S. 1000, geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz vom 16. Mai 2022, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 22 vom 30. Mai 2022, S. 660.

Topics named by the source: Gesundheitsförderung Ernährung Schulförderung Investitionsförderung Bildungsförderung Schulobst

Programme text: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Source page.

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The record

What the catalogue filed about this programme: who funds it, where it applies, and when it closes.

Funder

Freistaat Thüringen

Programme

Grant

Regions (NUTS)

Thüringen

Closes

No closing date - applications stay open

Published

26 May 2020

Languages

Deutsch (German)

Source

Förderdatenbank · eu-schulobst-u-gemueseprogramm-thueringen-rl-spog

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