Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes – Öffentlicher Personennahverkehr

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Land Baden-Württemberg

Baden-Württemberg

Grant

No closing date - applications stay open

3 Feb 2020

Deutsch (German)

Who this is for

Company size

Micro - under 10 staff · Small - under 50 staff · Medium - under 250 staff · Large - 250 staff or more

Where it applies

Baden-Württemberg

Funding level

State (Land)

Sectors

Services

What the programme says

Wenn Sie als Kommune oder Verkehrsunternehmen in den öffentlichen Personennahverkehr investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

What the programme funds

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kommune oder Verkehrsunternehmen bei Vorhaben im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, der Luftsituation und des Lärmschutzes im Land im Sinne einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität beitragen. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes.

Sie erhalten die Förderung für

  • Bau, Aus- oder Umbau von besonderen Fahrspuren für Omnibusse,
  • Bau oder Ausbau von Verkehrswegen der Straßenbahnen, Eisenbahnen, urbanen Seilbahnen und der integrierten Schnellbussysteme oder Spurbusse des ÖPNV,
  • Grunderneuerungen von Verkehrswegen,
  • Bau, Aus- oder Umbau von zentralen Omnibusbahnhöfen, Haltestellen und Haltestelleneinrichtungen,
  • Bau, Aus- oder Umbau von Einrichtungen, die der Vernetzung verschiedener Mobilitätsformen mit dem öffentlichen Personennahverkehr dienen (multimodale Knoten),
  • Aus- oder Umbau von Betriebshöfen und zentralen Werkstätten,
  • Beschleunigungsmaßnahmen für den ÖPNV,
  • Maßnahmen zur Verbesserung und Erleichterung der Nutzung des ÖPNV (verkehrstelematische Anwendungen),
  • Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz oder dem Wasserstraßenkreuzungsgesetz,
  • Beschaffung von Kraftomnibussen und Personenkraftwagen,
  • Umbau und Nachrüstung bestehender verkehrswichtiger Anlagen und Einrichtungen des ÖPNV zur Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit,
  • Bau, Aus- oder Umbau von Maßnahmen der Wiedervernetzung von Lebensräumen an Schienenverkehrswegen,
  • Bau, Aus- oder Umbau von Schnittstellen des Güterverkehrs.

Sie bekommen die Förderung als Festbetrag (Höchstbetrag). Dieser beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten zuzüglich einer Planungskostenpauschale in Höhe von 10 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Für bestimmte Vorhaben können Sie eine Förderung von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten bekommen.

Reichen Sie bitte Ihre Anmeldung zur Aufnahme in das Programm spätestens bis zum 31.10. für das Folgejahr beim zuständigen Regierungspräsidium ein.

Conditions the source states

Antragsberechtigt sind

  • Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse, die anstelle von Gemeinden oder Landkreisen Träger der Baulast sind, bevollmächtigte kommunale Baulastträger bei baulastträgerübergreifenden und zusammenhängenden Maßnahmen sowie
  • öffentliche Unternehmen (Unternehmen mit Kapitalanteil von mehr als 50 Prozent von Gebietskörperschaften), kommunale Eigenbetriebe sowie private Unternehmen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben mussin ein Förderprogramm des Landes aufgenommen werden,
  • nach Art und Umfang zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, der Lärmsituation oder der Luftsituation dringend erforderlich sein, die Ziele der Raumordnung beachten und deren Grundsätze berücksichtigen,
  • in einem Generalverkehrsplan, in einem für die Beurteilung gleichwertigen Plan bzw. qualifizierten Fachkonzept, in einem Lärmaktionsplan oder in einem Luftreinhalteplan vorgesehen sein,
  • bau-, Verkehrs- und betriebstechnisch einwandfrei, die natürlichen Ressourcen und Flächen soweit wie möglich schonend und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant und umsetzbar sein,
  • die Belange von Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen berücksichtigen und den rechtlichten Vorschriften der Barrierefreiheit entsprechen.

What this record is based on

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg vom 30. September 2020, Gemeinsames Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg Nr. 10 vom 30. September 2020, S. 662.

Topics named by the source: Infrastrukturförderung Personenbeförderung Busbahnhöfe multimodale Knoten Park&Ride-Anlage Bike&Ride-Anlage Barrierefreiheit

Programme text: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Source page.

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The record

What the catalogue filed about this programme: who funds it, where it applies, and when it closes.

Funder

Land Baden-Württemberg

Programme

Grant

Regions (NUTS)

Baden-Württemberg

Closes

No closing date - applications stay open

Published

3 Feb 2020

Languages

Deutsch (German)

Source

Förderdatenbank · durchfuehrung-lgvfg-oepnv

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