Ausbau von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Landesinvestitionsprogramm 2019 bis 2024)

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Land Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein

Grant

No closing date - applications stay open

27 May 2020

Deutsch (German)

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Where it applies

Schleswig-Holstein

Funding level

State (Land)

Sectors

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What the programme says

Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung des Angebots in Kindertageseinrichtungen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

What the programme funds

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Schaffung und Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.

Die Förderung erhalten Sie vor allem für

  • Investitionen in bauliche Maßnahmen zur Schaffung erforderlicher zusätzlicher Betreuungsplätze,
  • die für die Funktionsfähigkeit des Gebäudes erforderliche, fest mit dem Gebäude verbundene unbewegliche Ausstattung,
  • die Anschaffung von kindgerechten Möbeln, Spielgeräten, Beleuchtung, kindgerechten Bodenbelägen und Ähnlichem für Kindertagespflegestellen,
  • investive Begleit- und Folgemaßnahmen wie etwa Mess- und Beratungsleistungen externer Dienstleisterinnen und Dienstleister.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die zur Verfügung stehenden Mittel werden gemäß der Zahl der Kinder nach der Bevölkerungsstatistik des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein auf die Kreise und kreisfreien Städte verteilt.

Die Höhe des durch durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe weitergeleiteten Zuschusses beträgt maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Fördersätze liegen bei

  • EUR 22.000 je neu geschaffenen Platz bei Neubaumaßnahmen,
  • EUR 15.000 je neu geschaffenen Platz bei Umbau- und Ausbaumaßnahmen,
  • sowie damit verbundene Umbaumaßnahmen an Familienzentren mit bis zu EUR 10.000 je Familienzentrum,
  • EUR 1.500 je Tagespflegeperson bei Ausstattungsinvestitionen für neu geschaffene Tagespflegeplätze.

Die Bagatellgrenze für Investitionsmaßnahmen beträgt EUR 10.000 je Kindertageseinrichtung.

Als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe stellen Sie bitte Ihren Antrag auf einen Zuwendungsbescheid formlos beim Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Wenn Sie als Kreis oder kreisfreie Stadt oder als Große kreisangehörige Stadt Norderstedt selbst Träger, Eigentümer oder Bauträger sind, richten Sie bitte Ihren Antrag an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Als Letztempfängerin und Letztempfänger richten Sie Ihren Antrag bitte an den zuständigen Kreis oder die zuständige kreisfreie Stadt.

Conditions the source states

Als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe wird Ihnen auf Antrag ein Verfügungsrahmen bewilligt.

Antragsberechtigt sind die schleswig-holsteinischen Kreise und kreisfreien Städte sowie die Große kreisangehörige Stadt Norderstedt als Erstzuwendungsempfänger. Soweit sie nicht selbst Träger, Eigentümer oder Bauträger sind, erhalten sie die Förderung zur Weiterleitung an Letztempfänger. Dies sind

  • Träger, Bauträger und Eigentümer von Kindertageseinrichtungen, die nach KiTaG gefördert werden, oder
  • Kindertagespflegepersonen als weitere Zuwendungsempfänger (Dritte).

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen mit der Maßnahme ab dem 1.6.2018 begonnen haben und sie bis zum 31.12.2024 abschließen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens einschließlich der Folgekosten sicherstellen.
  • Im Fall von Kindertagespflegepersonen müssen Sie die Erlaubnis zur Kindertagespflege in Schleswig-Holstein gemäß § 43 SGB VIII vorlegen.
  • Im Fall der Weiterleitung der Zuwendungen müssen Sie die Dauer der Zweckbindung für die Nutzung der Kindertageseinrichtung festsetzen und einen Zuwendungsvertrag schließen. Die Zweckbindung beträgt 25 Jahre bei Neu-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen, im Übrigen 10 Jahre.
  • Als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhile müssen Sie dem Land jeweils halbjährlich über die Anzahl der bewilligten und neu eingerichteten zusätzlichen Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege berichten.

What this record is based on

Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren vom 2. Juni 2020, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 25 vom 15. Juni 2020, S. 1005; geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 7. Februar 2022, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 9 vom 28. Februar 2022, S. 226.

Topics named by the source: Kinderpflege Kindertagesstätten Kinderbetreuung Kita Familien

Programme text: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Source page.

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The record

What the catalogue filed about this programme: who funds it, where it applies, and when it closes.

Funder

Land Schleswig-Holstein

Programme

Grant

Regions (NUTS)

Schleswig-Holstein

Closes

No closing date - applications stay open

Published

27 May 2020

Languages

Deutsch (German)

Source

Förderdatenbank · betreuungsplaetze-in-kitas-und-kindertagespflege

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