Förderrichtlinie zum Ausbau inklusiver kommunaler Angebote im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention

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Land Hessen

Hessen

Grant

No closing date - applications stay open

3 Apr 2023

Deutsch (German)

Who this is for

Who can apply

A municipality

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Where it applies

Hessen

Funding level

State (Land)

Sectors

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What the programme says

Wenn Sie als Kommune inklusive regionale Versorgungsstrukturen zum Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

What the programme funds

Das Land Hessen unterstützt Sie als kommunale Gebietskörperschaft dabei, Barrieren im kommunalen Bereich zu beseitigen und gleichwertige und diskriminierungsfreie Lebensbedingungen für alle Menschen zu schaffen.

Sie erhalten die Förderung für Investitionen bei Baumaßnahmen sowie damit verbundene Ausstattungsinvestitionen und Dienstleistungen (als notwenige Begleitmaßnahmen), die dem Abbau vorhandener Barrieren in Gebäuden und Einrichtungen dienen oder inklusive Begegnungsstätten für Menschen mit und ohne Behinderungen schaffen.

Das sind beispielsweise Maßnahmen

  • für hörbehinderte Menschen, wie Induktionsschleifen, optische Warn- und Notrufsysteme, optische Türeinlasssysteme,
  • für blinde und sehbehinderte Menschen, wie Bodenleitsysteme, Tastmodelle, visuelle Kontraste,
  • für kognitiv eingeschränkte Menschen, wie rientierungssysteme im Gebäude, Einsatz von Leichter Sprache auf Schildern,
  • für mobilitätseingeschränkte Menschen, wie Aufzüge, Rampen, elektronisch zu öffnende Türen,
  • zur Förderung der Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderungen im Sozialraum, wie barrierefreie Begegnungsplätze oder inklusive Mehrgenerationenspielplätze.

Im Rahmen eines inklusiven Gesamtkonzepts können Sie außerdem eine Förderung für nichtbauliche Elemente bekommen, die für die Wirksamkeit des Gesamten sinnvoll sind, wie zum Beispiel mobile Höranlagen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, im Fall von Maßnahmen, die überörtliche und überregionale Bedeutung haben und allen hessischen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen, auch bis zu 90 Prozent.

Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen normalerweise mindestens EUR 50.000 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 28.2. eines Jahres an das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.

Conditions the source states

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften in Hessen (kreisfreie Städte, Landkreise, kreisangehörige Städte und Gemeinden).

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Es muss sich um kommunale beziehungsweise kommunalersetzende Investitionen handeln.
  • Das betreffende Grundstück muss sich in Ihrem Eigentum befinden oder durch ein langfristiges Pacht- beziehungsweise Mietverhältnis der kommunalen Nutzung unterliegen. Ist der Nutzungszweck kommunalersetzend, sind auch Grundstücke Dritter förderfähig.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.
  • Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben erst nach Bewilligung der Zuwendung beginnen.

Nicht gefördert werden Maßnahmen, die den öffentlichen Personennahverkehr betreffen, und Maßnahmen im schulischen Bereich.

What this record is based on

Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration vom 13. März 2023, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 14 vom 3. April 2023, S. 507.

Topics named by the source: barrierefrei Inklusion Barrierefreiheit Behindertenrechte Barriereabbau

Programme text: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Source page.

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The record

What the catalogue filed about this programme: who funds it, where it applies, and when it closes.

Funder

Land Hessen

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Grant

Regions (NUTS)

Hessen

Closes

No closing date - applications stay open

Published

3 Apr 2023

Languages

Deutsch (German)

Source

Förderdatenbank · ausbau-inklusiver-kommunaler-angebote

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