Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie)

Aberto

Förderdatenbank

Todas as regiões

Bund (BMU)

Grant

Sem data de encerramento - as candidaturas continuam abertas

1/01/1970

Deutsch (German)

Para quem é

Dimensão da empresa

Micro - menos de 10 trabalhadores · Pequena - menos de 50 trabalhadores · Média - menos de 250 trabalhadores · Grande - 250 trabalhadores ou mais

Onde se aplica

Toda a Alemanha

Nível de financiamento

Federal

Setores

Não indicado pela fonte

O que diz o programa

Wenn Sie in Kommunen Vorhaben zur Minderung von Treibhausgasen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

O que o programa financia

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) fördert strategische und investive Klimaschutzvorhaben in Kommunen.

Gefördert werden:

  • strategische Klimaschutzmaßnahmen: Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz
  • Energiesparmodelle
  • kommunale Netzwerke
  • Machbarkeitsstudien
  • Klimaschutzkoordination
  • Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement
  • Fokuskonzepte und Umsetzungsmanagement
  • Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung
  • Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung
  • klimafreundliche Mobilität
  • klimafreundliche Abfallwirtschaft
  • klimafreundliche Abwasserbewirtschaftung
  • klimafreundliche Trinkwasserversorgung
  • Sanierung von Beckenwasserpumpen

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art der Maßnahme.

  • strategische Klimaschutzmaßnahmen: Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz: bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für finanzschwache Kommunen werden bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst.
  • Energiesparmodelle: bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für ein Energiesparmodell. Finanzschwache Kommunen erhalten bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Betrieb kommunaler Netzwerke: bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, für finanzschwache Kommunen bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Machbarkeitsstudien: bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Finanzschwache Kommunen können bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als Förderung erhalten.
  • Klimaschutzkoordination: bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Finanzschwache Kommunen können bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als Förderung erhalten.
  • Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement: bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Erstvorhaben und 40 % für Anschlussvorhaben. Finanzschwache Kommunen können bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Erstvorhaben und 60 % für Anschlussvorhaben erhalten.
  • Fokuskonzepte und Umsetzungsmanagement:für Fokuskonzepte bis zu 60 %. Für finanzschwache Kommunen bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • für das Umsetzungsmanagement bis zu 40 %. Für finanzschwache Kommunen bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung: zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung bis zu 25 % und für finanzschwache Kommunen bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung: bis zu 25 % und für finanzschwache Kommunen bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität: Mobilitätsstationen und Radverkehrsinfrastruktur bis zu 50 % und für finanzschwache Kommunen bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, Bike+Ride Radabstellablagen bis zu 70 % und für finanzschwache Kommunen bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Abfallwirtschaft: Strukturen zur Sammlung von Garten- und Grünabfällen und Bioabfallvergärungsanlagen bis zu 40 % und für finanzschwache Kommunen bis zu 55 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, optimierte Erfassung von Deponiegasen und aerobe In-situ-Stabilisierung bis zu 50 % und für finanzschwache Kommunen bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Abwasserbewirtschaftung: bis zu 30 % und für finanzschwache Kommunen bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Trinkwasserversorgung: bis zu 30 % und für finanzschwache Kommunen bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Beckenwasserpumpen: bis zu 40 % und für finanzschwache Kommunen bis zu 55 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Antragstellende aus den 3 Braunkohlerevieren gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz sind finanzschwachen Kommunen gleichgestellt.

Condições indicadas pela fonte

Antragsberechtigt sind, soweit sich aus den Bestimmungen der Förderrichtlinie nichts anderes ergibt:

  • Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) (auch für ihre rechtlich unselbständigen Betriebe und sonstigen Einrichtungen),
  • rechtlich selbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind,
  • öffentliche, gemeinnützige, mildtätige und religionsgemeinschaftliche Träger (mit Ausnahme des Bundes) von Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen, jeweils für diese Einrichtungen,
  • im Status der Gemeinnützigkeit stehende oder mildtätige eingetragene Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen,
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen.

Darüber hinaus gibt es weitere Antragsberechtigte in ausgewählten Förderschwerpunkten:

  • Für kommunale Netzwerke sind die oben genannten Akteure antragsberechtigt sowie weitere Akteure (zum Beispiel Unternehmen), die Teilnehmende eines Netzwerks werden wollen, mit Ausnahme von natürlichen Personen.
  • Für investive Maßnahmen, die für Kommunen durchgeführt werden: Contractoren.
  • Zur Erstellung von Machbarkeitsstudien und Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Abfallwirtschaft: Unternehmen mit einem kommunalen Entsorgungsauftrag.
  • Zur Erstellung von Machbarkeitsstudien, Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Abwasserbewirtschaftung und zur Förderung klimafreundlicher Trinkwasserversorgung: öffentlich-rechtlich organisierte Wasserwirtschaftsverbände.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Die Maßnahmen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung hinsichtlich ihrer Klimaschutzwirkung über die bestehenden oder für den Bewilligungszeitraum zu erwartenden gesetzlichen oder untergesetzlichen Anforderungen oder die bestehenden satzungsmäßigen Anforderungen hinausgehen.
  • Antragstellende müssen über eine ausreichende personelle sowie finanzielle Kapazität zur Durchführung des Vorhabens verfügen.
  • Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben muss so bemessen sein, dass sich eine Mindestzuwendung von 10.000 EUR je Antrag ergibt.
  • Die Maßnahmen müssen die im Technischen Annex festgelegten inhaltlichen und technischen Mindestanforderungen erfüllen.
  • Weitere Bedingungen ergeben sich aus der Richtlinie.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragstellende,

  • über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder
  • eröffnet worden ist oder
  • die eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben.

Temas indicados pela fonte: Klimaschutzprojekte Kommune Klimaschutz Emissionsminderung Smart City, Smart Cities, smarte Stadt, smarte Kommune, smarte Region, Smart Regions Wärmeplan

Texto do programa: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Página de origem.

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O registo

O que o catálogo registou sobre este programa: quem o financia, onde se aplica e quando encerra.

Entidade financiadora

Bund (BMU)

Programa

Grant

Encerra

Sem data de encerramento - as candidaturas continuam abertas

Publicado

1/01/1970

Línguas

Deutsch (German)

Fonte

Förderdatenbank · bundesfoerderung-kommunaler-klimaschutz

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