Förderung der Tourismusentwicklung
Förderdatenbank
Land Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt
Grant
Nessuna scadenza - le domande restano aperte
6 giu 2023
Deutsch (German)
A chi si rivolge
Chi può presentare domanda
Un comune · Un ente pubblico · Un’associazione o una federazione
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Non indicato dalla fonte
Dove si applica
Livello di finanziamento
Land (stato federato)
Settori
Non indicato dalla fonte
Che cosa dice il programma
Wenn Sie Vorhaben zur Stärkung und nachhaltigen Weiterentwicklung des Tourismus umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Che cosa finanzia il programma
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen des Tourismusmarketings, von Maßnahmen der Stärkung touristischer Netzwerke, der Digitalisierung im Tourismus sowie der nachhaltigen Tourismusentwicklung und der Entwicklung der touristischen Regionalverbände.
Sie erhalten die Förderung für bedeutsame touristische Projekte, die im Einklang mit dem „Masterplan Tourismus Sachsen-Anhalt 2027“ stehen, vor allem
- touristische Marketingmaßnahmen, Vorhaben zur Digitalisierung im Tourismus, Vorhaben zur Steigerung der Nachhaltigkeit im Tourismus und Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung und Modernisierung des touristischen Angebotes, die geeignet sind, Gäste von außerhalb zu gewinnen und das Ansehen des Landes Sachsen-Anhalt im In- und Ausland zu stärken,
- die Erstellung von Konzepten sowie Studien und Marktforschungsleistungen, die der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen dienen, und
- Projekte touristischer Netzwerke mit besonderer überregionaler Wirksamkeit, wenn durch das jeweilige Netzwerk Leitprodukte gemäß „Masterplan Tourismus“ des Landes Sachsen-Anhalt vertreten werden.
Außerdem werden Maßnahmen der regionalen Tourismusverbände gefördert.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für Maßnahmen der Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, die ausschließlich im Landesinteresse liegen, auch bis zu 100 Prozent.
Die Höhe der Förderung für regionale Tourismusverbände errechnet sich nach einem Punktesystem und beträgt pro Jahr
- bei mindestens 15 Punkten höchstens EUR 130.000,
- bei mindestens 20 Punkten höchstens EUR 160.000,
- bei mindestens 27 Punkten höchstens EUR 200.000 und
- bei weniger als 15 Punkten höchstens EUR 100.000.
Die Projektlaufzeit beträgt bis zu 36 Monate.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 10.000 betragen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie eine formlose Förderanfrage bis zum 30.10. für das Folgejahr, als regionaler Tourismusverband bis zum 30.6., an das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten richten. Nach positiver Entscheidung reichen Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig vor Beginn Ihres Vorhabens beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten ein.
Condizioni indicate dalla fonte
Antragsberechtigt für touristische Marketingmaßnahmen, die Erstellung von Konzepten sowie Projekte touristischer Netzwerke sind
- die Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH,
- Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände,
- Verbände und Vereine mit touristischer Ausrichtung, ausgenommen regionale Tourismusverbände,
- gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung,
- öffentlich-rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen sowie
- regionale und Stadtmarketinggesellschaften.
Außerdem antragsberechtigt sind die regionalen Tourismusverbände für eigene Vorhaben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen das Vorhaben in Sachsen-Anhalt durchführen.
- Wenn Sie Ihren Sitz nicht in Sachsen-Anhalt haben, muss Ihr Projekt direkt und unmittelbar dem Land Sachsen-Anhalt zugutekommen.
- Zu fördernde Projekte müssen der Realisierung der im „Masterplan Tourismus Sachsen-Anhalt 2027“ festgelegten strategischen Ziele, Handlungsfelder und Leitprojekte dienen.
- Sie müssen sich an der Finanzierung der Maßnahmen durch Eigenmittel oder Einwerbung von Fremdmitteln beteiligen.
- Beantragen Sie als regionaler Tourismusverband eine Förderung, müssen Sieüber hauptamtliche Strukturen in einer eigenständigen Wirtschaftseinheit mit eigenem hauptamtlichem Personal und über eine regionale touristische Strategie verfügen, die im Einklang mit dem „Masterplan Tourismus“ des Landes Sachsen-Anhalt steht und nicht älter als 7 Jahre ist,
- grundsätzlich die Rubrik barrierefreies Reisen oder barrierefreie Angebote und nachhaltige Angebote auf Ihren Internetseiten sowie die Verlinkung auf die entsprechenden Internetseiten der Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH kenntlich machen und
- sich grundsätzlich an Beteiligungsmodulen sowie Vermarktungsnetzwerken und Vermarktungspools der Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH beteiligen.
- die Entwicklung oder Neuausrichtung der regionalen Tourismusorganisationen hin zu einer nachhaltigen, professionellen Organisationsstruktur unterstützen,
- die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Tourismusverbände stärken und die touristische Wertschöpfung in der Region erhöhen oder
- zur Vermarktung der Region, zur Digitalisierung oder Steigerung der Nachhaltigkeit im Tourismus und zur qualitativen Verbesserung und Modernisierung des touristischen Angebotes beitragen.
Su che cosa si basa questa scheda
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten vom 9. Mai 2023, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 18 vom 30. Mai 2023, S. 174.
Temi indicati dalla fonte: Tourismusprojekt Digitalisierung Fremdenverkehr Tourismusentwicklung
Testo del programma: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Pagina di origine.
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La scheda
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Ente finanziatore
Land Sachsen-Anhalt
Programma
Grant
Regioni (NUTS)
Scade
Nessuna scadenza - le domande restano aperte
Pubblicato
6 giu 2023
Lingue
Deutsch (German)
Fonte
Förderdatenbank · foerderung-der-tourismusentwicklung
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