Berufsausbildungsförderung

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Land Berlin

Berlin

Grant

Nessuna scadenza - le domande restano aperte

1 gen 1970

Deutsch (German)

A chi si rivolge

Dimensione dell’impresa

Microimpresa - meno di 10 addetti · Piccola - meno di 50 addetti · Media - meno di 250 addetti · Grande - 250 addetti o più

Dove si applica

Berlin

Livello di finanziamento

Land (stato federato)

Settori

Servizi · Libere professioni · Ricettività e turismo · Commercio all'ingrosso e al dettaglio · Artigianato · Cultura e industrie creative · Agricoltura, silvicoltura e pesca · Industria manifatturiera

Che cosa dice il programma

Wenn Sie in Ihrem Betrieb in Berlin Ausbildungsplätze anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Che cosa finanzia il programma

Das Land Berlin unterstützt Sie als ausbildenden Betrieb, um mehr betriebliche Ausbildungsplätze zu schaffen und deren Qualität zu verbessern.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Verbundausbildung und überbetriebliche Ausbildung im Land Berlin,
  • das Ermöglichen von Berufsschulbesuchen oder überbetrieblichen Berufsbildungsstätten außerhalb Berlins bei Splitterberufen im Rahmen der Erstausbildung,
  • überbetriebliche Lehrgänge im Handwerk und in vergleichbaren Gewerbezweigen,
  • die berufliche Erstausbildung von auf dem Arbeitsmarkt benachteiligten Personen,
  • die berufliche Erstausbildung von weiblichen Auszubildenden in frauenatypischen Berufen,
  • die berufliche Erstausbildung von Alleinerziehenden,
  • die Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben und Betriebsstilllegungen zur Fortsetzung der Erstausbildung,
  • die berufliche Ausbildung von geflüchteten Personen sowie
  • Modellversuche und Pilotprojekte.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bei der Ausbildung im Verbund EUR 40,00 pro Ausbildungsverhältnis und Ausbildungstag. Für eine 3-jährige Ausbildung beträgt die Förderhöhe bis zu EUR 6.500, für eine 3,5-jährige Ausbildung bis zu EUR 7.500. 2-jährige Ausbildungsverhältnisse werden nur in Ausnahmefällen gefördert. Die Förderhöhe ist hier auf maximal EUR 2.500 begrenzt;
  • beim Besuch einer Berufsschule oder überbetrieblichen Berufsbildungsstätte außerhalb Berlins bei Splitterberufen EUR 12,00 je Schultag der Ausbildung in der geeigneten Einrichtung, sofern die tägliche Fahrt zum Unterrichtsort nicht zumutbar ist;
  • bei überbetrieblichen Lehrgängen im Handwerk und in vergleichbaren Gewerbezweigen bis zu 60 Prozent;
  • bei auf dem Arbeitsmarkt benachteiligten Jugendlichen 30 Prozent der monatlichen Vergütung im 1. und 2. Ausbildungsjahr und 70 Prozent im 3. Ausbildungsjahr, insgesamt höchstens EUR 10.000 je Ausbildungsverhältnis;
  • bei der Ausbildung von Frauen in frauenatypischen Berufen 75 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung, insgesamt höchstens EUR 7.500 je Ausbildungsverhältnis;
  • bei der Ausbildung von Alleinerziehenden 75 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung, insgesamt höchstens EUR 7.500 je Ausbildungsverhältnis;
  • bei der Übernahme von Auszubildenden 75 Prozent der aufzubringenden Ausbildungsvergütung, insgesamt höchstens EUR 5.000 je Ausbildungsverhältnis;
  • bei der Ausbildung von geflüchteten Personen bis zu EUR 2.000 für das 1., EUR 1.000 für das 2. und EUR 2.000 für das 3. Ausbildungsjahr;
  • bei Modellversuchen und Pilotprojekten bis zu 25 Prozent der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung als förderungswürdig anerkannten modellbedingten Mehrkosten.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 6 Monate nach Beginn des Ausbildungsverhältnisses oder der Verbundausbildung oder bei Splitterberufen 6 Monate nach Start der auswärtigen Beschulung bei der Handwerkskammer Berlin.

Für die überbetrieblichen Lehrgänge im Handwerk (ÜLÜ), Modellversuche beziehungsweise Pilotprojekte stellen Sie Ihren Antrag bei der Senatsverwaltung Berlin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt, Antidiskriminierung. Anträge zur Förderung der überbetrieblichen Lehrgänge im Handwerk müssen Sie bis zum 1.12. für das folgende Kalenderjahr stellen.

Condizioni indicate dalla fonte

Antragsberechtigt sind normalerweise die ausbildenden Betriebe mit Sitz in Berlin.

Bei überbetrieblichen Lehrgängen im Handwerk und in vergleichbaren Gewerbezweigen sind die Handwerkskammer Berlin und vergleichbare Einrichtungen anderer Gewerbezweige antragsberechtigt.

Bei Modellversuchen und Pilotprojekten sind Sie als ausbildungsberechtigter Träger sowie als Unternehmen antragsberechtigt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Das Ausbildungsverhältnis muss in das nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zuständige Verzeichnis im Land Berlin eingetragen sein.

Bei einer Verbundausbildung müssen Sie Folgendes beachten:

  • Die beantragten Ausbildungsabschnitte im Verbund müssen gemäß dem Ausbildungsrahmenplan der entsprechenden Ausbildungsordnung vorgeschrieben sein.
  • Die Notwendigkeit der Verbundausbildung wird durch die zuständige Stelle bestätigt.
  • Von einer Förderung ausgeschlossen ist die Ausbildung auf Gegenseitigkeit beziehungsweise ein Ringtausch unter mehreren Beteiligten.

Sie erhalten die Förderung, wenn das Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit fortgesetzt wird oder ein Teilbewilligungszeitrum abgelaufen ist.

Bei der Förderung von geflüchteten Menschen müssen Sie Folgendes beachten: Es müssen eine geltende Aufenthaltserlaubnis, Duldung oder Aufenthaltsgestattung zur Durchführung eines Asylverfahrens sowie eine Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung vorliegen. Diese dürfen höchstens 5 Jahre vor Beginn der Ausbildung ausgestellt worden sein.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Arbeitgeber der öffentlichen Hand sowie privatrechtliche Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mehrheitlich beteiligt ist oder die überwiegend öffentlich finanziert werden.

Su che cosa si basa questa scheda

Verwaltungsvorschriften der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales vom 10. August 2021, Amtsblatt für Berlin Nr. 37 vom 27. August 2021, S. 3410.

Temi indicati dalla fonte: Zuschuss Berlin Unternehmen Ausbildung Betrieb

Testo del programma: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Pagina di origine.

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La scheda

Ciò che il catalogo ha registrato su questo programma: chi lo finanzia, dove si applica e quando si chiude.

Ente finanziatore

Land Berlin

Programma

Grant

Regioni (NUTS)

Berlin

Scade

Nessuna scadenza - le domande restano aperte

Pubblicato

1 gen 1970

Lingue

Deutsch (German)

Fonte

Förderdatenbank · foerderung-der-berufsausbildung-in-berlin

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