Elementarschadenshilfen

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Freistaat Sachsen

Sachsen

Loan

Nessuna scadenza - le domande restano aperte

4 mag 2020

Deutsch (German)

A chi si rivolge

Dimensione dell’impresa

Microimpresa - meno di 10 addetti · Piccola - meno di 50 addetti · Media - meno di 250 addetti · Grande - 250 addetti o più

Dove si applica

Sachsen

Livello di finanziamento

Land (stato federato)

Settori

Servizi · Libere professioni · Ricettività e turismo · Commercio all'ingrosso e al dettaglio · Artigianato · Cultura e industrie creative · Industria manifatturiera

Che cosa dice il programma

Wenn Sie zur Beseitigung von Schäden durch Elementarereignisse von überörtlicher Bedeutung finanzielle Unterstützung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit und im Notfall einen Zuschuss bekommen.

Che cosa finanzia il programma

Das Land Sachsen gewährt Hilfen zur Beseitigung von Schäden, die beispielsweise durch

  • Hochwasser,
  • Unwetter,
  • Wirbelstürme,
  • Dürre,
  • Erdbeben oder
  • Waldbrände

verursacht wurden.

Sie erhalten die Förderung als Aufbauhilfe zur Beseitigung von Schäden und Zerstörungen an baulichen Anlagen, Wegen oder Gegenständen.

Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen oder in Härtefällen als Zuschuss.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Laufzeit beträgt bis zu 25 Jahre.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bei bedürftigen natürlichen Personen bis zu 70 Prozent des zuwendungsfähigen Schadens,
  • bei Vereinen und Unternehmen bis zu 50 Prozent des zuwendungsfähigen Schadens.

Sie können den Zuschuss durch ein Darlehen ergänzen.

Richten Sie Ihren Antrag bis spätestens 6 Monate nach dem Schadensereignis an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Condizioni indicate dalla fonte

Antragsberechtigt für die Aufbauhilfe für Unternehmen sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige Freier Berufe,
  • Unternehmen der Ent- und Versorgungswirtschaft,
  • Unternehmen der Wohnungswirtschaft,
  • kommunale Gebietskörperschaften,
  • Genossenschaften, gemeinnützige private Unternehmen und Stiftungen des Privatrechts.

Antragsberechtigt für die Aufbauhilfen für Private, Vereine und Kirchen sind Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum, dinglich Nutzungsberechtigte, Vermieterinnen und Vermieter sowie Vereine, Kirchen, andere Religionsgemeinschaften und Klöster.

Eine Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Es muss eine Feststellung des Kabinetts vorliegen, dass ein Elementarereignis stattgefunden hat.
  • Sie müssen beim Schadenseintritt Eigentümerin oder Eigentümer des geschädigten Objektes oder zur Beseitigung des Schadens verpflichtet sein.
  • Ihr Schaden muss mindestens EUR 5.000 betragen.
  • Wenn Sie als Unternehmen die Aufbauhilfe beantragen, gilt:Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige oder Angehöriger der Freien Berufe müssen Sie Ihre Tätigkeit vor dem Schaden im Haupterwerb durchführt haben. Diese Regelung gilt, wenn Sie eine Betreiberin oder Betreiber von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien sind.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Sie als Unternehmen mit als 500 Beschäftigten im Jahresdurchschnitt oder mehr als EUR 125 Millionen Jahresumsatz.
  • Sie erhalten keine Förderung als Unternehmen in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse einschließlich der Imkerei und der Wanderschäferei, in der Erzeugung, Verarbeitung oder Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur sowie in der Forstwirtschaft.
  • bedürftige natürliche Person, bei der das im letzten Veranlagungsjahr erzielte steuerpflichtige Jahreseinkommen den 2,5-fachen Grundfreibetrag nach § 32 a Absatz 1 und 5 des Einkommenssteuergesetzes nicht übersteigt,
  • Person, die aus bestimmten Gründen kein Darlehen bekommt,
  • Verein, der ein Darlehen nicht aus eigener Kraft zurückzahlen kann und dessen Schaden EUR 300.000 übersteigt,
  • Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sowie Jungunternehmen, das seit mindestens 5 Jahren tätig ist und das den Schaden aufgrund der finanziellen Situation nicht tragen kann.

Sie erhalten keine Förderung für

  • Schäden an Gebäuden und baulichen Anlagen, die ohne Genehmigung oder Anzeige des Bauvorhabens errichtet wurden und
  • Schäden, bei denen Betroffene Erfolg versprechende Vorsorgemaßnahmen unterlassen hat oder bei dem Schadensereignis keine Selbsthilfe ergriffen hat.

Su che cosa si basa questa scheda

Gemeinsame Richtlinie Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung vom 18. Dezember 2020, Sächsisches Amtsblatt Nr. 2 vom 14. Januar 2021, S. 26.

Temi indicati dalla fonte: Unternehmensfinanzierung Schadensbeseitigung Darlehen Zuschuss Hochwasser Flut Sturm Katastrophe

Testo del programma: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Pagina di origine.

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La scheda

Ciò che il catalogo ha registrato su questo programma: chi lo finanzia, dove si applica e quando si chiude.

Ente finanziatore

Freistaat Sachsen

Programma

Loan

Regioni (NUTS)

Sachsen

Scade

Nessuna scadenza - le domande restano aperte

Pubblicato

4 mag 2020

Lingue

Deutsch (German)

Fonte

Förderdatenbank · elementarschadenshilfen

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