Beratungsrichtlinie – Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen
Förderdatenbank
Freistaat Thüringen
Thüringen
Grant
Sin fecha de cierre - la solicitud sigue abierta
1 ene 1970
Deutsch (German)
Para quién es
Quién puede solicitarlo
Una persona emprendedora o una empresa en creación · Una empresa · Una asociación o federación
Tamaño de la empresa
Microempresa - menos de 10 empleados · Pequeña - menos de 50 empleados · Mediana - menos de 250 empleados
Dónde se aplica
Nivel de financiación
Estado federado (Land)
Sectores
Servicios · Industria manufacturera · Cultura e industrias creativas · Artesanía y oficios · Comercio mayorista y minorista · Hostelería y turismo · Profesiones liberales
Lo que dice el programa
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen eine Beratung zu betriebswirtschaftlichen oder technischen Fragen in Anspruch nehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Qué financia el programa
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds plus (ESF+), wenn Sie externe Beratungsleistungen in Anspruch nehmen wollen, insbesondere um betriebswirtschaftliche und technische Fragen zu klären. Auch für Beratungsnetzwerke stehen Mittel zur Verfügung.
Sie erhalten die Förderung für
- Intensivberatungen und Prozessbegleitungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch selbstständige Unternehmensberaterinnen oder -berater,
- organisationseigene Beratungen im Handwerk: die Beratung durch organisationseigene Beraterinnen oder Berater der zuständigen Kammern und Fachverbände sowie die Einstellung von Beauftragten für Innovation und Technologie (BIT) zur Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks,
- die Einrichtung und den Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für KMU: Projekte zur Beratung und Vernetzung von KMU sowie Modellprojekte.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für Intensivberatungen und Prozessbegleitungen bis zu 50 Prozent des Standardeinheitskostensatzes. Dieser liegt bei Intensivberatungen bei EUR 950,00 pro Tagwerk zu 8 Stunden. Die Qualitätssicherung ist darin enthalten. Normalerweise werden bis zu 20 Tagwerke pro Beratungsfall gefördert;
- für organisationseigene Beraterinnen oder Berater im Handwerk EUR 350,00 pro Tagwerk, wenn keine Kofinanzierung durch den Bund erfolgt. Bei Kofinanzierung des Bundes beträgt der Fördersatz EUR 150,00 je Tagwerk. Die öffentliche Förderung darf insgesamt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen;
- für die Beauftragte oder den Beauftragten für Innovation und Technologie bis zu 50 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben. Gefördert wird das rentenversicherungspflichtige Bruttogehalt zuzüglich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung;
- für die Einrichtung und den Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für KMU bis zu 75 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben. Die Projektlaufzeit beträgt normalerweise 48 Monate mit der Option einer Anschlussförderung.
Stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens online über das Förderportal bei der Thüringer Aufbaubank.
Für organisationseigene Beratungen im Handwerk müssen Sie Ihren Antrag spätestens 6 Wochen vor Beginn des Vorhabens einreichen.
Das Auswahlverfahren für Beratungs- und Vernetzungsprojekte für die Digitalisierung von KMU ist zweistufig. Die Projektkonzepte müssen Sie bis zu einem bestimmten Stichtag einreichen. Der Stichtag wird bei der Thüringer Aufbaubank veröffentlicht. Dem eigentlichen Antragsverfahren ist die Auswahl durch eine Fachjury vorgeschaltet.
Condiciones que indica la fuente
Antragsberechtigt für Intensivberatungen und Prozessbegleitungen durch selbstständige Unternehmensberaterinnen oder -berater sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen. Ausgeschlossen sind Angehörige der Freien Berufe, die selbst überwiegend wirtschaftsberatend tätig sind, und Unternehmen der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Anträge zur Beratung durch organisationseigene Beraterinnen oder Berater können von Handwerkskammern und Fachverbänden gestellt werden. Die Anträge zur Förderung von Beauftragten für Innovation und Technologie (BIT) können durch Handwerksorganisationen gestellt werden.
Antragsberechtigt für eine Förderung von Beratungsnetzwerken sind juristische Personen des privaten Rechts, Thüringer Kammern, Verbände der Thüringer Wirtschaft oder andere geeignete Einrichtungen, die ihren Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Intensivberatungen und Prozessbegleitungen: Sie müssen sich von geeigneten selbstständigen Beraterinnen oder Beratern beziehungsweise einem Beratungsunternehmen beraten lassen. Sie müssen eine neutrale Qualitätssicherung in die Beratung miteinbeziehen. Die Beratung muss mindestens 6 Tagewerke umfassen. Sollten für Ihr Vorhaben die Voraussetzungen für eine Förderung mit Bundesmitteln erfüllt sein, so ist keine Förderung möglich.
- Organisationseigene Beratung im Handwerk: Ihre Beratung muss sich an die Bundesrichtlinien zur Förderung eines Innovationsclusters im Handwerk sowie an den Leitfaden des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) anlehnen. Die Beratungsdichte zum Zeitpunkt der Antragstellung darf 1.300 Betriebe pro Beraterin oder Berater in Vollzeit nicht unterschreiten. In einem Zeitraum von 2 Jahren müssen Sie mindestens 55 Tagwerke Beratungstätigkeit nachweisen.
- Der Beschäftigungsumfang der oder des Beauftragten für Innovation und Technologie (BIT) muss mindestens 50 Prozent betragen. Die Person muss mindestens 30 Einzel- und Gruppenberatungen bezogen auf eine Vollzeitstellen nachweisen.
- Beratungs- und Vernetzungsprojekte für KMU können Sie nur nach Aufforderung einrichten und betreiben.
En qué se basa este registro
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft vom 24. Mai 2022, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 24 vom 13. Juni 2022, S. 669.
Temas indicados por la fuente: Zuschuss Thüringen Existenzgründung Unternehmen Beratung
Texto del programa: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Página de origen.
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El registro
Lo que el catálogo ha registrado sobre este programa: quién lo financia, dónde se aplica y cuándo se cierra.
Organismo financiador
Freistaat Thüringen
Programa
Grant
Regiones (NUTS)
Cierra
Sin fecha de cierre - la solicitud sigue abierta
Publicado
1 ene 1970
Idiomas
Deutsch (German)
Fuente
Förderdatenbank · betriebswirtschaftliche-technische-beratungen
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Los datos de los programas se reutilizan de registros oficiales, en los términos que fija cada uno. EU Funding and Tenders portal, publicado por la Comisión Europea. Förderdatenbank del Ministerio Federal alemán de Economía y Energía (BMWE), www.foerderdatenbank.de, con licencia CC BY-ND 4.0 y reproducido sin cambios. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), reutilizada conforme a su aviso legal. Incentivi.gov.it (MIMIT), con licencia CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), bajo la Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, bajo la Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, publicado bajo un Public Domain Mark. En el caso de Förderpilot*in (aws y FFG) y Portugal 2030 (AD&C), que reservan sus textos, solo se reutilizan los hechos y los resúmenes son nuestros. Grantlark no está afiliada a ninguno de estos titulares de derechos ni cuenta con su respaldo. Cada programa enlaza con el original, que es la versión que rige.
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