Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern
e-lastenfahrrad-richtlinie · Förderdatenbank
Was das Programm sagt
Die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert. Förderfähig sind 25 % der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 EUR pro E-Lastenfahrrad beziehungsweise Lastenanhänger mit E-Antrieb.
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Die Programmdaten stammen aus offiziellen Quellen: dem EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission, sowie der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit keinem der beiden Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem der beiden unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.
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