Zuwendungen für Naturparke in Baden-Württemberg
Förderdatenbank
Land Baden-Württemberg
Baden-Württemberg
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
16. Dez. 2019
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung · Eine Privatperson · Ein Verband oder Verein · Ein Unternehmen
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Die Förderung trägt dazu bei, die Naturparke Baden-Württembergs als attraktive, naturnahe Erholungslandschaften zu planen, zu pflegen und zu entwickeln. Sie leistet damit einen Beitrag zur Stärkung der ländlichen Räume. Liegt Ihre Kommune, öffentliche Einrichtung, Ihr Unternehmen oder Ihr Verein innerhalb eines Naturparks in Baden-Württemberg und haben Sie eine Projektidee, die zur Stärkung des ländlichen Raums beiträgt, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen durch die Naturparkförderung bezuschusst werden. Die Förderung trägt dazu bei, die Naturparke Baden-Württembergs als attraktive, naturnahe Erholungslandschaften zu planen, zu pflegen und zu entwickeln.
Was gefördert wird
Ziel der Förderung ist:
- der Erhalt der Vielfalt, Eigenart, Schönheit und Wiederherstellung von Natur, Landschaft und Kultur in den Naturparken,
- die Pflege und Entwicklung der Naturparke als vorbildliche Erholungslandschaften und Förderung eines naturverträglichen Tourismus,
- die Entwicklung des ländlichen Raums,
- die Stärkung des Bewusstseins für den Wert einer intakten Umwelt,
- und die Unterstützung der Maßnahmenträger bei ihren Aufgaben.
Die Mittel stammen von der Europäischen Union, dem Land Baden-Württemberg sowie aus Lotteriemitteln der Glücksspirale. Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger können sowohl natürliche als auch juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sein.
Gefördert werden Maßnahmen, die den Zielsetzungen des jeweiligen Naturparks und insbesondere den Naturparkplänen entsprechen und denen rechtlich keine Bedenken entgegenstehen. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen zur Entwicklung des Erholungswertes. Hierzu gehören:
- Nachgewiesene Ausgaben für Investitionen in Infrastruktureinrichtungen, die eine integrierte, umweltangepasste und nachhaltige Erholung ermöglichen, sowie in diesem Zusammenhang erforderliche Maßnahmen der Landschaftspflege, des Naturschutzes und Maßnahmen zur Sicherung dieser Infrastruktureinrichtungen.
- Ebenso förderfähig ist der Bau von Wegen einschließlich Bauplanung, Bauausführung und Bauleitung, sofern diese ausschließlich Erholungszwecken dienen und eine Breite von weniger als zwei Metern aufweisen.
- Darüber hinaus werden nachgewiesene Ausgaben für Investitionen und Studien zur Neuanlage, Entwicklung, Errichtung und Aufwertung von Besucherleitsystemen sowie zur Bereitstellung von Besucherinformationen unterstützt.
Im Bereich des natürlichen Erbes werden Studien zu natürlich vorkommenden Arten und Lebensräumen sowie zu den Auswirkungen von Land- und Erholungsnutzungen auf diese gefördert. Ebenso können Investitionen in Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes unterstützt werden, sofern deren Fördernotwendigkeit aus entsprechenden Studien hervorgeht.
Auch Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung des kulturellen Erbes sind förderfähig. Dazu zählen Investitionen und Studien im Zusammenhang mit Aktionen zur Erhaltung und Entwicklung des materiellen kulturellen Erbes, insbesondere kulturhistorisch bedeutsamer und landschaftsprägender Bauwerke einschließlich der sie umgebenden Kulturlandschaft. Zudem werden Studien zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes gefördert, sofern sie einen direkten Bezug zum Naturpark aufweisen.
Ein weiterer Förderbereich umfasst Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung für alle Aspekte, die mit den Zielsetzungen des Naturparks in Zusammenhang stehen. Hierzu zählen insbesondere die Bereitstellung und Vermittlung naturparkrelevanter Informationen durch Flyer, Broschüren, Ausstellungen, Informationstafeln, interaktive Informations- und Bildungsmodule, Veranstaltungen sowie Bildungsangebote.
Die Fördertatbestände „Naturparkpläne“ und „Projektkoordination“ können ausschließlich von Naturparkvereinen oder Naturparkfördervereinen beantragt werden.
Bedingungen laut Quelle
Diese rechtlichen Vorraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Maßnahmen werden nur im ländlichen Gebiet gemäß GAP--Die Gemeinsame Agrarpolitik-Strategieplan und innerhalb der Naturparkkulisse gefördert (eine Ausnahmegenehmigung kann beantragt werden).
- Vor Bewilligung der Zuwendung darf mit der Maßnahme begonnen werden.
- Innerhalb bebauter Ortsteile kann keine Zuwendung für Maßnahmen gewährt werden. Eine Ausnahme bilden Studien, Maßnahmen der Besucherlenkung und die Bereitstellung von Besucherinformation sowie Maßnahmen die unter den Punkt „Sensibilisierung“ fallen.
Termine
Die Förderanträge sind über die zuständige Naturpark-Geschäftsstelle bis zum 31.03. eines Kalenderjahres beim Regierungspräsidium Freiburg als Bewilligungsstelle einzureichen.
Von der Quelle genannte Themen: Naturpark Naturparke naturnah Erholungslandschaften Erholungslandschaft Stärkung der ländlichen Räume ländlicher Raum regional Erholung Naturerlebnislandschaften Natur Erlebnis Landschaft Gleichgewicht Naturschutz Naturnutzung Tourismus biologische Vielfalt Mensch und Natur Wirtschaft Wertschöpfung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Baden-Württemberg
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
16. Dez. 2019
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · zuwendungen-naturparke-863269
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