Zuwendungen aus dem Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ (FR/KWI)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Bund (BMZ)

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

8. Sept. 2023

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Bundesweit

Förderebene

Bund

Branchen

Dienstleistungen · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Sie Projekte im Einklang mit den entwicklungspolitischen Themen der Bundesregierung planen und die Lebensgrundlagen der Menschen in Krisensituationen nachhaltig verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt Ihre Maßnahmen mit dem Instrument der strukturbildenden Übergangshilfe.

Gefördert werden Projekte in 4 spezifischen Handlungsfeldern:

  • Ernährungssicherung: Gefördert werden Maßnahmen, die eine kontinuierlich ausreichend sichere und nährstoffreiche Lebensmittelversorgung etablieren. Berücksichtigt werden auch die Sektoren wie Bildung, Wasser und Gesundheit.
  • Wiederaufbau von Basisinfrastruktur und Basisdienstleistungen: Gefördert werden Maßnahmen zum physischen und gesellschaftlichen Wiederaufbau von Basisinfrastruktur, beispielsweise Trinkwassersysteme, Schulen, Gesundheitszentren, Straßen und Brücken und auch lokale Kapazitäten zur sozialen Dienstleistungserbringung und lokale Wirtschaftskreisläufe.
  • Katastrophenrisikomanagement: Maßnahmen zur Reduzierung des Katastrophenrisikos durch die Verringerung der Gefährdung (Exposition) und der Anfälligkeit der Bevölkerung (Vulnerabilität) einerseits sowie durch die Stärkung von Stabilisierungs- und Anpassungskapazitäten andererseits.
  • Friedliches und inklusives Zusammenleben: Maßnahmen der friedlichen Koexistenz, des sozialen Zusammenhalts oder der Friedensförderung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren.

Pro Projekt können Sie einen Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben erhalten.

Das Antragsverfahren ist einstufig. Ihren Antrag reichen Sie bitte spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme ein.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie haben Ihren Sitz in Deutschland und Ihre Gemeinnützigkeit ist steuerlich anerkannt.
  • Ihre Projekte liegen im entwicklungspolitischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland.
  • Ihre Maßnahmen stehen im Einklang mit den entwicklungspolitischen Grundlinien der Bundesregierung und den einschlägigen Konzeptpapieren des BMZ.
  • Sie sind fachlich, personell, organisatorisch und finanziell in der Lage, Vorhaben qualifiziert zu planen, durchzuführen, zu steuern, zu überwachen und die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nachzuweisen.
  • Der Ausbruch einer Krise oder die Existenz einer langanhaltenden oder wiederkehrenden Krise oder staatliche Fragilität und ein hohes Maß an Vulnerabilität und Risiken für die Bevölkerung ist Voraussetzung für die Förderung.
  • Sie richten Ihre Maßnahmen an Menschen und lokale Strukturen, die von einer Krise, betroffen sind oder deren Selbsthilfefähigkeit im Kontext der Krise stark eingeschränkt ist.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen in akuten Gewaltkonfliktgebieten.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vom 4.8.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 31.8.2023, B1.

Von der Quelle genannte Themen: KWI-Maßnahmen Krisenbewältigung Wiederaufbau Infrastruktur Humanitarian-Development-Peace Naturkatastrophe Konflikt

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Bund (BMZ)

Programm

Grant

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

8. Sept. 2023

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · zuwendungen-krisenbewael-wiederauf-infrastrukur

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Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

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