Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Saarland

Saarland

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

16. Juli 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Saarland

Förderebene

Land

Branchen

Land-, Forst- und Fischwirtschaft

Was das Programm sagt

Wenn Sie ein Projekt im Natur- oder Landschaftsschutz durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Saarland unterstützt Sie bei Einzelprojekten zum Schutz, zur Erhaltung und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes, des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).

Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben:

  • ELER-Maßnahmen: Ausarbeitung oder Fortschreibung von Schutz- und Bewirtschaftungsplänen für Natura-2000-Gebiete und sonstige Gebiete mit hohem Naturwert,
  • GAK-Maßnahmen: nicht-produktiver investiver Naturschutz, Vertragsnaturschutz,
  • Maßnahmen ohne Beteiligung des ELER und der GAK (Landesmaßnahmen): beispielsweise Gestaltungs-, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Art Ihres Vorhabens zwischen maximal 10 und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind für

  • ELER-Maßnahmen: juristische Personen des privaten Rechts, dem öffentlichen Zweck dienende juristische Personen, Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse,
  • GAK-Maßnahmen: Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, gemeinnützige juristische Personen, Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften, sowie andere Landbewirtschafter,
  • Landesmaßnahmen: Körperschaften des öffentlichen Rechts und deren Zusammenschlüsse sowie natürliche und juristische Personen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Objekt muss sich im Saarland befinden und Sie müssen Ihre Maßnahme im Saarland durchführen.
  • Ihre Maßnahme muss den Zielen und Grundsätzen des Saarländischen Naturschutzgesetzes entsprechen.
  • Ihr Vorhaben sollte grundsätzlich aus vorliegenden Naturschutzplänen abzuleiten sein, beispielsweiseaus Schutz- und Bewirtschaftungsplänen für Natura-2000-Gebiete und sonstige Gebiete mit hohem Naturwert,
  • aus einer Entwicklungsstudie, einer gutachterlichen Aussage oder Erhebung (beispielsweise Biotopkartierung) oder
  • aus der saarländischen Biodiversitätsschutzkonzeption, dem Landschaftsprogramm oder einem Landschaftsplan.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 10. Mai 2019; Informationen des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, Stand März 2024.

Von der Quelle genannte Themen: Artenschutz Artenvielfalt Umweltschutz

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Saarland

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Saarland

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

16. Juli 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · zuwendungen-bereich-naturschutz-frl-natur

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