Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit
Förderdatenbank
Freistaat Bayern
Bayern
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie als bayerische Kommune mit Ihren bayerischen Nachbarkommunen neue Kooperationsprojekte zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Was gefördert wird
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Durchführung neuer, vorbildhafter Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit (Kooperationsprojekte).
Zu den Aufgabenbereichen der interkommunalen Kooperationsprojekte gehören insbesondere
- Erledigung von allgemeinen Verwaltungstätigkeiten der Kommunen sowie
- Aufgaben der sozialen und kulturellen Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastruktur.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt EUR 50.000 je Kooperationsprojekt, jedoch maximal 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. In besonders ausgewiesenen Fördergebieten mit besonderem Handlungsbedarf ist eine erhöhte Zuwendung bis zu EUR 90.000 möglich.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über die Rechtsaufsichtsbehörde an die örtlich zuständige Regierung.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts sowie die von ihnen geführten Unternehmen und Einrichtungen mit Sitz in Bayern.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Die Zusammenarbeit in den vorgesehenen Aufgabenfeldern muss sich auf wesentliche Bereiche des Verwaltungshandelns beziehen, die mit personellen, strukturellen oder organisatorischen Veränderungen bei den an der Kooperation Beteiligten verbunden sind. Dazu gehören beispielsweise der gemeinsame Betrieb kommunaler Infrastrukturen, die Zusammenarbeit in der Verwaltungsorganisation oder die gemeinsame Erledigung kommunaler Aufgaben.
- Ihr Kooperationsprojekt hat Vorbildcharakter für das Handlungspotenzial interkommunaler Zusammenarbeit.
- Sie halten das Kooperationsprojekt nach seiner Einrichtung mindestens 5 Jahre lang aufrecht.
- Sie können nachweisen, dass Sie durch die Zusammenarbeit personelle und sächliche Ausgaben in den kooperierenden Aufgabenbereichen von mindestens 15 Prozent pro Jahr einsparen.
- Der Freistaat Bayern fördert ausschließlich neue Kooperationsprojekte.
Worauf dieser Datensatz beruht
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 3. Dezember 2018, Allgemeines Ministerialblatt Nr. 18 vom 21. Dezember 2018, S. 1231; geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 8. Dezember 2021, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 928 vom 22. Dezember 2021.
Von der Quelle genannte Themen: Kommunale Infrastruktur Kooperationsprojekte Bündelung Aufgaben Verwaltung effektiv
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Bayern
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · zuwendungen-bayern-interkommunale-zusammenarbeit
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