Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freistaat Bayern

Bayern

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Bayern

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie als bayerische Kommune mit Ihren bayerischen Nachbarkommunen neue Kooperationsprojekte zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Durchführung neuer, vorbildhafter Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit (Kooperationsprojekte).

Zu den Aufgabenbereichen der interkommunalen Kooperationsprojekte gehören insbesondere

  • Erledigung von allgemeinen Verwaltungstätigkeiten der Kommunen sowie
  • Aufgaben der sozialen und kulturellen Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastruktur.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt EUR 50.000 je Kooperationsprojekt, jedoch maximal 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. In besonders ausgewiesenen Fördergebieten mit besonderem Handlungsbedarf ist eine erhöhte Zuwendung bis zu EUR 90.000 möglich.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über die Rechtsaufsichtsbehörde an die örtlich zuständige Regierung.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts sowie die von ihnen geführten Unternehmen und Einrichtungen mit Sitz in Bayern.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • Die Zusammenarbeit in den vorgesehenen Aufgabenfeldern muss sich auf wesentliche Bereiche des Verwaltungshandelns beziehen, die mit personellen, strukturellen oder organisatorischen Veränderungen bei den an der Kooperation Beteiligten verbunden sind. Dazu gehören beispielsweise der gemeinsame Betrieb kommunaler Infrastrukturen, die Zusammenarbeit in der Verwaltungsorganisation oder die gemeinsame Erledigung kommunaler Aufgaben.
  • Ihr Kooperationsprojekt hat Vorbildcharakter für das Handlungspotenzial interkommunaler Zusammenarbeit.
  • Sie halten das Kooperationsprojekt nach seiner Einrichtung mindestens 5 Jahre lang aufrecht.
  • Sie können nachweisen, dass Sie durch die Zusammenarbeit personelle und sächliche Ausgaben in den kooperierenden Aufgabenbereichen von mindestens 15 Prozent pro Jahr einsparen.
  • Der Freistaat Bayern fördert ausschließlich neue Kooperationsprojekte.

Worauf dieser Datensatz beruht

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 3. Dezember 2018, Allgemeines Ministerialblatt Nr. 18 vom 21. Dezember 2018, S. 1231; geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 8. Dezember 2021, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 928 vom 22. Dezember 2021.

Von der Quelle genannte Themen: Kommunale Infrastruktur Kooperationsprojekte Bündelung Aufgaben Verwaltung effektiv

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Bayern

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Bayern

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · zuwendungen-bayern-interkommunale-zusammenarbeit

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