Förderung des Fischereiwesens aus der Fischereiabgabe

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Brandenburg

Brandenburg

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

3. Apr. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Unternehmen · Ein Verband oder Verein

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Brandenburg

Förderebene

Land

Branchen

Land-, Forst- und Fischwirtschaft

Was das Programm sagt

Wenn Sie Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Fischereiwesens planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Brandenburg unterstützt Sie mit Mitteln der Fischereiabgabe, wenn Sie Vorhaben durchführen, die dazu beitragen, das Fischereiwesen zu erhalten und zu entwickeln.

Sie erhalten die Förderung für

  • Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen der Fische,
  • Maßnahmen zur Fischbestandsentwicklung,
  • die Untersuchung der Lebens- und Umweltbedingungen der Fische und der Möglichkeiten zur Verhinderung von Fischkrankheiten,
  • Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in der fischereilichen Gewässerbewirtschaftung sowie
  • Maßnahmen zur Information und Öffentlichkeitsarbeit der Fischerei.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme, muss jedoch mindestens 250,00 EUR betragen.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Sie als

  • natürliche Person,
  • Personengesellschaft oder
  • juristische Person des öffentlichen und privaten Rechts

mit Sitz in Brandenburg.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Als förderfähiger Landesverband müssen Sie die Interessen der Berufs- und Angelfischerei des Landes Brandenburg vertreten. Als bundesweit tätiger Verband müssen Sie auch die binnenfischereilichen Interessen des Landes Brandenburg vertreten.
  • Die erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen sind vor Bewilligung nachzuweisen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen für Gewässer und Anlagen, sofern deren Träger oder Dritte zur Durchführung dieser Maßnahmen gesetzlich verpflichtet sind, sowie
  • Maßnahmen, die auf den produktiven Bereich der Fischerei oder Aquakultur gerichtet sind.

Termine

Maßnahmen zum Fischbesatz zur Erhaltung, zur Förderung und Gesunderhaltung und zur umfassenden Regulierung des Fischbestands sowie zur Verringerung der Ausbreitung von invasiven und/oder gebietsfremden Arten müssen Sie bis zum 30.04. eines Jahres beantragen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 15. Mai 2023, Amtsblatt für Brandenburg Nr. 22 vom 7. Juni 2023, S. 552.

Von der Quelle genannte Themen: Fischereiwesen Fischbestand Fischbestand Fischereiunternehmen

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Brandenburg

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Brandenburg

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

3. Apr. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · zuwendungen-aus-der-fischereiabgabe

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