Zuwendungen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen (ZunA NRW)
Förderdatenbank
Land NRW
Nordrhein-Westfalen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
31. Okt. 2023
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Forschungseinrichtung · Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung · Ein Unternehmen · Ein Verband oder Verein · Eine Privatperson
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Sie können Zuschüsse oder Darlehen erhalten, wenn Sie in den Erhalt und den Ausbau der abwassertechnischen Infrastruktur zum Schutz der Ressource Wasser und der Umwelt investieren. Bitte prüfen Sie die aktuellen Konditionen auf der Website der NRW.BANK unter weiterführende Links.
Was gefördert wird
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer vorhabenbezogener Zuschuss beziehungsweise Zuweisung bereitgestellt.
Für folgende Förderbereiche kann ein Antrag gestellt werden:
- Förderbereich 1: Industrielle und gewerbliche Abwasserbeseitigungfür a. grundsätzlich bis zu 30%, für b. und c. grundsätzlich bis zu 50% (Zuwendung soweit zutreffend der gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 in der jeweils gültigen Fassung genannte Maximalbetrag innerhalb von 3 Jahren je Unternehmen)
- und b. grundsätzlich bis zu 30% und c. grundsätzlich bis zu 50%*
- grundsätzlich bis zu 50%* (Antragsjahre 2023 bis 2026), danach erfolgt keine Zuwendung mehr
- grundsätzlich bis zu 50% (Zuwendung soweit zutreffend der gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 in der jeweils gültigen Fassung genannte Maximalbetrag innerhalb von 3 Jahren je Unternehmen)
- grundsätzlich bis zu 50%* (Antragsjahre 2023 bis 2026) danach bis zu 30%, b. bis zu 50 %
- grundsätzlich bis zu 50%* (bei Retentionsbodenfilteranlagen an Lachsjungfisch- und Laichhabitaten grundsätzlich bis zu 80%*)
- grundsätzlich bis zu 30%*, b. und c. grundsätzlich bis zu 40%*
- grundsätzlich bis zu 30 %, jedoch maximal 200 Euro je angefangenem laufendem Meter sanierter beziehungsweise neugebauter Hausanschluss- und Grundleitung beziehungsweise neugebauter Niederschlagswasserleitung bei der Umstellung auf ein Trennsystem je Haus einschließlich Nebengebäuden (Zuwendung soweit zutreffend der gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 in der jeweils gültigen Fassung genannte Maximalbetrag innerhalb von 3 Jahren je Unternehmen)
- grundsätzlich bis zu 50%*
- grundsätzlich bis 90%, bei nicht staatlichen Instituten grundsätzlich bis 100%
Eine Abweichung von diesen Förderhöchstsätzen kann erfolgen, sofern die Mittelverfügbarkeit dies erforderlich macht.
* In Kombination mit dem Programm „NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser“ (Darlehen) ist eine Finanzierung der Investitionskosten von bis zu 100% möglich.
Von der Quelle genannte Themen: Abwasserbeseitigung Umwelt- und Naturschutz Abwasseranlage Niederschlagswasser Kanalsanierung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land NRW
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
31. Okt. 2023
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · zukunftsfaehige-nachhaltige-abwasserbeseitigung
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