Zentrales Technologieprogramm Saar

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Saarland

Saarland

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Saarland

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen allein oder im Verbund mit anderen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen an innovativen Ideen arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Saarland unterstützt Sie als Unternehmen bei innovativen und erfolgversprechenden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben). Die Förderung erfolgt mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erhalten Sie die Förderung für folgende Projekte:

  • einzelbetriebliche FuE-Vorhaben und
  • gemeinsame FuE-Vorhaben zwischen Unternehmen und/oder mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Auf Grundlage der De-minimis-Verordnung sind folgende Projekte kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) förderfähig:

  • einzelbetriebliche FuE-Aktivitäten,
  • neu abzuschließende Beschäftigungsverhältnisse mit qualifiziertem Forschungs- oder Entwicklungspersonal,
  • externe Dienst- und Entwicklungsleistungen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für Vorhaben auf Grundlage der AGVO: je nach Größe und Art Ihres Unternehmens und Vorhabens zwischen 25 und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch zwischen EUR 300.000 und EUR 500.000,
  • für Vorhaben auf Grundlage der De-minimis-Verordnung: bei einzelbetrieblichen FuE-Aktivitäten für kleine Unternehmen 45 Prozent und für mittlere Unternehmen 35 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Bei der Förderung von FuE-Personal beträgt die Förderhöhe 50 Prozent des Bruttogehaltes, maximal EUR 2.000 pro Monat für bis zu 12 Monate. Für externe technische Dienstleistungen beläuft sich der Fördersatz auf bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe senden Sie Ihren Projektvorschlag vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, das die Fördertauglichkeit prüft. Wenn die Vorprüfung positiv ausfällt, reichen Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen ebenfalls bei dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie ein.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind bei Vorhaben auf Grundlage der

  • AGVO: privatwirtschaftliche Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland sowie im Rahmen von Kooperationsprojekten auch Hochschulen oder Forschungsinstitute, Technologietransfereinrichtungen, Innovationsmittler, forschungsorientierte physische oder virtuelle Kooperationseinrichtungen,
  • De-minimis-Verordnung: kleine und mittlere privatwirtschaftliche Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Wenn Ihr Vorhaben aus EFRE-Mitteln finanziert wird, muss es einen inhaltlichen Bezug zu den Schwerpunktfeldern der Innovationsstrategie für das Saarland haben. Dazu gehören:Mechatronik,
  • Automatisierung,
  • Produktionstechnik,
  • Informations- und Kommunikationstechnologie,
  • Lifesciences,
  • Materialien und
  • das Querschnittsthema Energie.
  • im Zusammenhang mit der Entwicklung und Anwendung neuer Produkte und technischer Verfahren stehen,
  • der nachhaltigen Verbesserung des betrieblichen Innovations- und Wissensmanagements, der Konzeption und Anwendung von neuen oder wesentlich verbesserten Geschäfts- oder Innovationsmodellen dienen,
  • der Durchführung von FuE-Vorhaben, dem Erwerb oder der Validierung von gewerblichen Schutzrechten dienen, vorausgesetzt dass die letzte Schutzrechtsanmeldung länger als 3 Jahre zurückliegt.
  • vollständig den Kategorien industrielle Forschung und/oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sein,
  • trotz technischer und wirtschaftlicher Risiken realisierbar erscheinen,
  • sich hinsichtlich Aufwand und Komplexität von routinemäßigen Tätigkeiten der Antragsteller abheben und
  • auf einen mittelfristigen wirtschaftlichen Erfolg abzielen.

Öffentliche und gemeinnützige Unternehmen sowie sonstige institutionell geförderte Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie der Staatskanzlei Saarland vom 16. Juli 2021, Amtsblatt des Saarlandes Teil I Nr. 58 vom 5. August 2021, S. 1895; Informationen des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Stand September 2023.

Von der Quelle genannte Themen: Innovationsförderung Technologieunternehmen FuE externe Dienst- und Entwicklungsleistungen FuE-Personal

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Saarland

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Saarland

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · zentrales-technologieprogramm-saar

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