Wohnprojekte Gründungsfonds
Förderdatenbank
Land Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
12. Jan. 2023
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie zusammen mit anderen Personen eine Wohnungsgenossenschaft gründen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Was gefördert wird
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei der Gründung einer Wohnungsgenossenschaft oder einer wohnungsgenossenschaftsähnlichen Trägerschaft.
Sie bekommen die Förderung für gutachterliche Tätigkeiten, Voruntersuchungen, Konzepte zur Organisationsstruktur sowie Expertisen zu betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen, die im engen Zusammenhang mit dem Gründungsprozess stehen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 15.000.
Die förderfähigen Kosten Ihres Vorhabens müssen EUR 7.000 übersteigen (Bagatellgrenze).
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahmen an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind Initiatorengruppen als BGB-Gesellschaft oder Vorgenossenschaft, die
- eine Trägerschaft entwickeln beziehungsweise eine Genossenschaft gründen wollen,
- sich zu diesem Zweck bereits einen ehrenamtlich basierten Geschäftsbetrieb in eigener Verantwortung aufgebaut haben und
- aus mindestens 10 Mitgliedern bestehen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Gründung Ihrer Wohnungsgenossenschaft oder Ihrer wohnungsgenossenschaftsähnlichen Trägerschaft dient dem Aufbau eines selbstverwalteten genossenschaftlichen Wohnprojekts in Schleswig-Holstein mit mindestens 10 Wohnungen.
- Ihr Bauvorhaben ist mit einem Anteil von mindestens 30 Prozent der Wohnfläche auf die Schaffung von Wohnraum, der mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert wird, ausgerichtet.
- Als BGB-Gesellschaft müssen Sie durch den gemeinschaftlichen und unmittelbar selbstverwalteten Geschäftsbetrieb Wohnungen sowie auch möglicherweise ergänzende Einrichtungen, die zu einer sozialen Nachbarschaftsgestaltung und Wohnumfeldversorgung beitragen, für die Mitglieder herstellen und auf Dauer bewirtschaften.
- Die Gründung von Mietergenossenschaften und von Wohnprojekten in Kooperation mit einer Bestandsgenossenschaft oder von gemeinschaftlichen und selbstverwalteten Wohnprojekten und Baugemeinschaften oder von anderen genossenschaftsähnlichen Gesellschaftsformen wie Wohnprojekte im sogenannten Mietshäuser Syndikat ist förderfähig, wenn sie die charakteristischen Merkmale genossenschaftlicher Wohnprojekte erfüllen und den Mitgliedern nachhaltig Rechte und Pflichten zugesprochen werden.
- Sie können die Förderung für den Standort eines geplanten Wohnprojekts einmal beanspruchen.
- Kein Mitglied der Initiatorengruppe darfein eigenes gewerbliches oder unternehmerisches Interesse an der Genossenschaftsgründung und Projektumsetzung haben,
- für die Gremienarbeit oder Gründungsarbeit oder für den Geschäftsbetrieb entlohnt werden,
Von der Förderung ausgeschlossen sind Ausgaben für
- Grunderwerb,
- bauliche Maßnahmen,
- Architekturleistungen nach HOAI ab Phase 2,
- Eintragung durch einen Genossenschaftsverband,
- Marketing und Mitgliederwerbung und
- Sach- und Personalausgaben, die für den laufenden Geschäftsbetrieb des Wohnprojekts anfallen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 21. November 2022, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 52 vom 27. Dezember 2022.
Von der Quelle genannte Themen: Gründung Wohnungsgenossenschaft Mietergenossenschaft Bestandsgenossenschaft soziale Wohnraumförderung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Schleswig-Holstein
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
12. Jan. 2023
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · wohnprojekte-gruendungsfonds
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