Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Bund (BMEL)

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

14. Jan. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Bundesweit

Förderebene

Bund

Branchen

Dienstleistungen · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Sie ein Forschungsprojekt in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie beim Technologie- und Wissenstransfer in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft einschließlich der Aquakultur.

Sie erhalten einen Zuschuss für

  • grundlagen- und entwicklungsorientierte Forschungsprojekte,
  • praxisorientierte Projekte und
  • den Technologie- und Wissenstransfer von Forschungsergebnissen in landwirtschaftliche Betriebe, Verarbeitungsbetriebe und Handelsunternehmen sowie bis hin zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Folgende Bereiche des ökologischen Landbaus werden gefördert:

  • übergreifende Themen,
  • ökologischer Pflanzenbau,
  • ökologische Tierhaltung,
  • Qualität, Verarbeitung, Lagerung, Logistik, Vermarktung und Sicherheit ökologisch erzeugter Produkte entlang der gesamten Wertschöpfungskette,
  • Ernährung,
  • rechtliche und politische Rahmenbedingungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art Ihres Vorhabens und Ihrem wirtschaftlichen Eigeninteresse und beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Projektskizzen können Sie im Rahmen aktueller Bekanntmachungen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einreichen.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition mit Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland.

Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:

  • Sie müssenein Vorhaben von erheblichem Bundesinteresse durchführen, das neuartig ist und gegenüber herkömmlichen Verfahren einen erheblichen Vorteil verspricht,
  • über die notwendige Qualifikation und eine ausreichende personelle und materielle Kapazität für Ihr Vorhaben verfügen,
  • den Wissenstransfer Ihrer Forschungsergebnisse in die Praxis gewährleisten oder zumindest einen möglichen Technologietransfer aufzeigen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 13.10.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 3.11.2023, B2.

Von der Quelle genannte Themen: Agrarförderung Wissensaustausch Nachhaltigkeit Grundlagenforschung praxisorientiert Technologietransfer Wissenstransfer Pflanzen tiergerecht ökologisch

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Bund (BMEL)

Programm

Grant

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

14. Jan. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · wissenstransfer-oekologischer-landbau

Können Sie das beantragen?

Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.

Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

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