Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (ELER-Bildungsrichtlinie)
Förderdatenbank
Freistaat Thüringen
Thüringen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Land-, Forst- und Fischwirtschaft
Was das Programm sagt
Wenn Sie Informationsveranstaltungen und Bildungsvorhaben planen, mit denen die Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit des ländlichen Raumes gefördert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Thüringen fördert Sie mit Unterstützung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Maßnahmen zur Steigerung der fachlichen, unternehmerischen und persönlichen Kompetenzen von Betriebsinhabern und Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft.
Sie erhalten die Förderung für
- Berufsbildung und Erwerb von Qualifikationen (BEQ): Organisation und Durchführung von Ausbildungskursen, Lehrgängen und Workshops, die nicht Teil der normalen Ausbildung im Sekundarbereich oder in höheren Bereichen sind.
- Demonstrationstätigkeiten und Informationsmaßnahmen (DEIN): Organisation und Durchführung von praktischen Vorführungen oder Demonstrationstätigkeiten sowie Verbreitung von Informationen über Berufe der Land- und Forstwirtschaft.
- Betriebsaustausche und -besuche (BBM): Organisation und Durchführung kurzzeitiger Betriebsaustausche und -besuche des land- und forstwirtschaftlichen Managements.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist von der Art der Maßnahme abhängig. Normalerweise beträgt er 70 Prozent, maximal aber 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ihren Antrag reichen Sie vor Beginn der Maßnahme beim Thüringer Landesverwaltungsamt ein. Für Vorhaben, die zwischen dem 1.1. und dem 30.4. des Folgejahres beginnen sollen, ist der Stichtag der 30.9., für Vorhaben, die zwischen dem 1.5. und dem 31.8. desselben Jahres beginnen sollen, der 31.1.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind Bildungseinrichtungen, die Bildungsvorhaben oder Informationsveranstaltungen organisieren und durchführen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihre Bildungseinrichtung muss über ausreichend qualifiziertes Personal verfügen. Dessen Eignung müssen Sie in Ihrem Antrag nachweisen.
- Sie müssen Ihr Vorhaben in Thüringen durchführen. Abweichend davon können Betriebsaustausche und -besuche auch außerhalb von Thüringen durchgeführt werden.
- An Ihrem Vorhaben müssen in der Regel mindestens 8 Personen teilnehmen, die ihre Arbeitsstätte in Thüringen haben. Für jeden Teilnehmenden weniger kann die Förderung um jeweils 15 Prozent gekürzt werden. Bei Betriebsaustauschen und -besuchen kann es sich auch um Personen handeln, die eine Waldfläche in Thüringen besitzen.
- Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen haben.
- Für die einzelnen Förderbereiche gelten darüber hinaus spezifische Voraussetzungen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 24. April 2019, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 20 vom 20. Mai 2019, S. 905; geändert durch Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 20. Dezember 2022, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 3 vom 16. Januar 2023, S. 162.
Von der Quelle genannte Themen: Wissenstransfer Wettbewerbsfähigkeit Ressourceneffizienz Nachhaltigkeit Bildung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Thüringen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · wissenstransfer-informationsmassnahmen
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