Förderung von Innovationen und Wissenstransfer im Fischereisektor sowie von Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität
Förderdatenbank
Land Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
24. Jan. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Unternehmen · Eine Forschungseinrichtung · Eine Hochschule · Eine öffentliche Einrichtung · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie in Schleswig-Holstein unternehmerisch oder wissenschaftlich im Fischereisektor tätig sind und innovative Vorhaben zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Innovationen und Wissenstransfer im Fischereisektor sowie bei Maßnahmen, die dem Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität und der Ökosysteme dienen. Dies geschieht mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF).
Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen:
- Forschung und Entwicklung sowie Pilotvorhaben zur Lösung wissenschaftlicher, technischer und organisatorischer Probleme der Fischerei, darunter vor allem Innovationen zu nachhaltigen Fischereitechniken und deren technischer Durchführbarkeit, vor allem Innovationen zu nachhaltigen Fischereitechniken und deren technischer Durchführbarkeit,
- Erarbeitung von Wissen für und der gezielte Wissenstransfer an den Fischereisektor sowie die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Fischerei,
- Untersuchungen zu Umweltauswirkungen der Fischerei sowie Forschung, Entwicklung und Pilotvorhaben zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Fischerei, vor allem zu beifangarmen Fanggeräten und/oder Fanggeräten mit möglichst geringen Umweltauswirkungen sowie zur Verbesserung der Energieeffizienz,
- Verbesserung der Eigenorganisation des Fischereisektors zur Beförderung der Kommunikation und der Verbreitung von Wissen innerhalb des Sektors, vor allem ausgerichtet auf die praktische Umsetzung technischer Innovationen, etwa zur Energieeffizienz oder zu nachhaltigen Fangtechniken und/oder -geräten,
- Planung und Durchführung von Aalbesatzmaßnahmen,
- Vorhaben zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität, vor allem im Rahmen von Kollektivvorhaben zur Vermeidung von Beifängen, zur Nutzung nachhaltiger Fanggeräte und/oder Fangbeschränkungen,
- Vorhaben zum passiven Fischen von Meeresmüll und zur Sammlung, Auswertung und Entsorgung des beigefangenen Mülls,
- Vorhaben zur Bergung von verlorengegangenem Fanggerät.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens und beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Die Bagatellgrenze liegt normalerweise bei EUR 10.000 (für Kommunen EUR 7.500).
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind je nach Art der Maßnahme unter anderem
- wissenschaftliche und technische Einrichtungen,
- Zusammenschlüsse von Fischerinnen und Fischern, der Erwerbs- und Freizeitfischerei oder von anerkannten Erzeugerorganisationen,
- öffentliche Einrichtungen,
- Fischereiunternehmen,
- Naturschutzverbände oder andere Nichtregierungsorganisationen sowie
- andere von der Bewilligungsbehörde zu diesem Zweck anerkannten Stellen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss mit dem von der Europäischen Kommission genehmigten deutschen Programm für den EMFAF 2021 bis 2027 im Einklang stehen.
- Sie müssen die Bindungsfrist von 5 Jahren für erworbene und hergestellte Gegenstände einhalten.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen.
Nicht gefördert werden
- bei Investitionsvorhaben kurzlebige Wirtschaftsgüter (Material, dessen Lebensdauer in der Regel ein Jahr nicht übersteigt), Reparaturen, Wartungs- und Überholungsarbeiten, Betriebskosten sowie Ersatzbeschaffungen,
- Anschaffung und der Einbau von gebrauchten Wirtschaftsgütern,
- Unternehmen, deren Vermögen Gegenstand eines Insolvenzverfahrens ist oder gegen die eine ihren Bestand gefährdende Zwangsvollstreckung betrieben wird.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz vom 25. Januar 2023, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 9 vom 27. Februar 2023, S. 601; geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz vom 29. August 2023, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 40 vom 2. Oktober 2023, S. 2252.
Von der Quelle genannte Themen: Fischerei Meeresbiodiversität Meeresökosystem Besatzmaßnahmen
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Schleswig-Holstein
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
24. Jan. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · wissenstransfer-fischereisektor
Können Sie das beantragen?
Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.
Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.
Nur die sehen, die Ihr Unternehmen beantragen kann
Diese Seite zeigt jedes offene Programm in der Region. Ein Profil grenzt sie auf die ein, für die Sie in Frage kommen - bewertet, mit einer Zeile zu jedem Treffer.
