Wiederaufbau RLP 2021 – Unternehmen und Freie Berufe
Förderdatenbank
Land Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
30. Sept. 2021
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Ihnen als Selbstständige und Selbstständiger, als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder als Freiberuflerin und Freiberufler Sachschäden oder Einkommenseinbußen durch die Naturkatastrophe am 14.7.2021 und 15.7.2021 in bestimmten Gebieten in Rheinland-Pfalz entstanden sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Was gefördert wird
Das Land Rheinland-Pfalz und der Bund gewähren Ihnen als Selbstständige und Selbstständiger, als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder als Freiberuflerin und Freiberufler finanzielle Hilfen zur Beseitigung der Schäden infolge des Hochwassers und Starkregens am 14.7.2021 und 15.7.2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie der kreisfreien Stadt Trier.
Sie bekommen die Förderung für
- Sachschäden auf der Grundlage der Reparaturkosten,
- Sachschäden auf der Grundlage des wirtschaftlichen Werts des betroffenen Vermögenswerts vor der Naturkatastrophe (Schadenersatz),
- Einkommenseinbußen als direkte Folge des Schadensereignisses während eines Zeitraums von höchstens 6 Monaten nach dem Schadensereignis („Einkommensersatz“),
- Kosten für Gutachtenerstellung („Gutachterkosten“) sowie
- dringend erforderliche temporäre Maßnahmen (wie etwa für die Sicherung von Gebäuden).
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für
- Selbstständige, Unternehmen und Freiberuflerinnen und Freiberufler normalerweise bis zu 80 Prozent der Reparaturkosten oder des Schadensersatzes, in Härtefällen ist eine Förderung von bis zu 100 Prozent möglich;
- Infrastrukturbetreiber der Energie-, Wasser- und Telekommunikationswirtschaft, Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen und -dienste, Angebote der Behindertenhilfe sowie Pflegeinrichtungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Die Schäden an Ihrer Betriebsstätte müssen mindestens EUR 5.000 betragen (Bagatellgrenze). Die Schadenshöhe wird durch ein Gutachten ermittelt.
Bitte beachten Sie: Reparaturkosten und Schadensersatz schließen sich gegenseitig aus. Sie können beispielsweise bei einer beschädigten Maschine entweder Schadenersatz oder Reparaturkosten geltend machen, aber nicht beides gleichzeitig.
Als Betrieb, Selbstständige und Selbstständiger oder als Freiberuflerin und Freiberufler wenden Sie sich bitte für eine Erstberatung zur Antragstellung an die jeweils fachlich und örtlich zuständige IHK Koblenz, HWK Koblenz, IHK Trier oder HWK Trier.
Reichen Sie bitte Ihren Antrag online über das Self Service Portal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ein.
Als Krankenhaus oder Rehabilitationseinrichtung richten Sie bitte Ihre Antrag an das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- Selbstständige, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe
und, sofern sie dem europäischen Beihilferecht unterliegen,
- private und öffentliche Infrastrukturbetreiber und -eigentümer sowie sonstige private und öffentliche Träger im Bereich der Energie-, Wasser- und Telekommunikationswirtschaft sowie der Eisenbahninfrastruktur,
- Träger wirtschaftsnaher Infrastrukturmaßnahmen im Sinne des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“,
- Wohnungsunternehmen, gewerbliche Vermieter von Wohnraum, wenn sie den wirtschaftlichen Schaden aufgrund ihrer Stellung als Eigentümer oder aufgrund rechtlicher Verpflichtung tragen oder Einkommenseinbußen erleiden.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre Betriebsstätte liegt im Landkreis Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel oder in der kreisfreien Stadt Trier.
- Die Schäden an Ihrer Betriebsstätte oder die Unterbrechung Ihrer Geschäftstätigkeit und die damit verbundenen Einkommenseinbußen müssen in einem direkten ursächlichen Zusammenhang mit Naturkatastrophe vom 14.7.2021 und 15.7.2021 stehen. Eine entsprechende Bestätigung der zuständigen Gemeinde liegt vor.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen,
- bei denen zum Zeitpunkt der Naturkatastrophe eine Insolvenz vorlag (Ausnahmen: Sanierung in Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren oder bestätigter Insolvenzplan).
- die einer Rückforderungsanordnung der EU nicht Folge geleistet haben,
- die nach der Bewilligung der Hilfen ihren Geschäftsbetrieb nicht wieder in Rheinland-Pfalz aufnehmen.
Termine
Reichen Sie bitte Ihren Antrag bis spätestens 31.12.2024 ein.
Worauf dieser Datensatz beruht
Verwaltungsvorschrift der Landesregierung vom 23. September 2021, Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Nr. 10 vom 1. Oktober 2021, S. 126; Pressemitteilung der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz vom 19. Juni 2023.
Von der Quelle genannte Themen: Unwetter Flut Hochwasser Katastrophe Aufbauhilfe Sachschäden Inventar zerstört Einkommensverlust
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Rheinland-Pfalz
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
30. Sept. 2021
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · wiederaufbau-rlp-2021-unternehmen
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