Wiederaufbau RLP 2021 – Private, Vereine, Stiftungen, Religionsgemeinschaften sowie andere Einrichtungen

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

30. Sept. 2021

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Rheinland-Pfalz

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie eine Privatperson, ein Verein, eine Stiftung, eine Religionsgemeinschaft oder eine andere Einrichtung sind und Ihr Gebäude durch die Naturkatastrophe am 14.7.2021 und 15.7.2021 in bestimmten Gebieten in Rheinland-Pfalz beschädigt oder zerstört wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für die Reparatur oder den Wiederaufbau bekommen.

Was gefördert wird

Das Land Rheinland-Pfalz und der Bund gewähren Ihnen als Privatperson, Verein, Stiftung, Religionsgemeinschaft oder andere Einrichtung finanzielle Hilfen zur Beseitigung von Schäden infolge des Hochwassers und Starkregens am 14.7.2021 und 15.7.2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie der kreisfreien Stadt Trier.

Sie bekommen die Förderung für

  • Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden oder an sonstigen baulichen Anlagen, die für die Funktionsfähigkeit des Wohngebäudes erforderlich sind,
  • Aufräum-, Abriss- und Entsorgungsarbeiten (einschließlich Beseitigung von schädlichen Bodenverunreinigungen) sowie für eine bauliche Sicherung,
  • Maßnahmen zur Modernisierung,
  • Maßnahmen zur Neuerrichtung oder zum Erwerb von vergleichbaren Gebäuden beziehungsweise Wohnungen als Ersatz von zerstörten Gebäuden, auch an anderer Stelle (Ersatzvorhaben),
  • denkmalgerechte Ausführung nach Maßgabe der Verwaltungsvereinbarung Aufbauhilfe 2021,
  • in zwingenden Fällen Kosten für dringend erforderliche temporäre Maßnahmen,
  • Erstellung von Gutachten, Planunterlagen und Vermessung,
  • Reparatur von beschädigten Gegenständen von Vereinen, Stiftungen, Religionsgemeinschaften und anderen Einrichtungen sowie
  • Mietausfälle beziehungsweise die Verringerung von Mieteinnahmen, die für private Vermieterinnen und Vermieter zu Einkommenseinbußen führen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für die Reparatur oder für den Wiederaufbau. Die restlichen 20 Prozent müssen Sie selbst aufbringen (Eigenanteil).

Die Kosten der Reparatur von wesentlichen, funktionsbezogenen Einrichtungsgegenständen werden Ihnen als Verein, Stiftung, anerkannte Religionsgemeinschaft oder andere Einrichtung erstattet, sofern die Neubeschaffung den Wert der Sachen bei Schadeneinritt nicht übersteigt. Bei der dann notwendigen Neubeschaffung („neu für alt“) werden normalerweise 30 Prozent abgezogen.

Die Schäden müssen mindestens EUR 5.000 beziehungsweise bei Vereinen EUR 2.000 betragen (Bagatellgrenze). Die Schadenshöhe wird durch ein Gutachten ermittelt.

Reichen Sie bitte Ihren Antrag online über das Self Service Portal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ein.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • bei Schäden an Wohngebäuden die Eigentümerinnen und Eigentümer, Erbpachtnehmerinnen und Erbpachtnehmer, vergleichbar dinglich Berechtigte sowie private Vermieterinnen und Vermieter,
  • Vereine, Stiftungen und andere Einrichtungen sowie
  • Religionsgemeinschaften in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie haben die Bestätigung der zuständigen Gemeinde, dass Ihr Gebäude durch die Naturkatastrophe vom 14. und 15.7.2021 beschädigt worden ist.
  • Bei Ihren Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden oder an sonstigen baulichen Anlagen werden die aktuellen baulichen und technischen Normen eingehalten.
  • Ihre Ausgaben für Aufräum-, Abriss- und Entsorgungsarbeiten (einschließlich Beseitigung von schädlichen Bodenverunreinigungen) sowie für eine bauliche Sicherung stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Schadensbeseitigung infolge der Naturkatastrophe vom 14.7.2021 und 15.7.2021.
  • Sie bekommen Förderung für Maßnahmen zur Modernisierung, soweit hierfür eine Rechtspflicht besteht oder sie zwingend erforderlich sind.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Ausgaben zur Beseitigung von Schäden

  • an Aufschüttungen, Abgrabungen und Einfriedungen,
  • in Gärten von Wohngebäuden an Gewächshäusern, Schutzhütten, Brunnen, Spiel- und Freizeiteinrichtungen und Feuerstellen, Pergolen und Masten zur Brauchtumspflege,
  • an Stützmauern von Gebäuden- und Grundstücken, soweit diese nicht aus wasserwirtschaftlichen Gründen oder zum Schutz des Gebäudes oder landwirtschaftlicher Kulturen zwingend notwendig sind, sowie
  • an Kraftfahrzeugen.

Termine

Reichen Sie bitte Ihren Antrag bis spätestens 30.6.2026 ein.

Worauf dieser Datensatz beruht

Verwaltungsvorschrift der Landesregierung vom 23. September 2021, Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Nr. 10 vom 1. Oktober 2021, S. 126; Pressemitteilung der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz vom 6. Dezember 2022.

Von der Quelle genannte Themen: Unwetter Flut Hochwasser Katastrophe zerstört Gebäude Wege Mietausfall

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Rheinland-Pfalz

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Rheinland-Pfalz

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

30. Sept. 2021

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · wiederaufbau-rlp-2021-private-vereine

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