Wiederaufbau RLP 2021 – Kommunen und sonstige Träger öffentlicher Infrastruktur
Förderdatenbank
Land Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
30. Sept. 2021
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie Maßnahmen zur Beseitigung unmittelbarer Schäden an der öffentlichen Infrastruktur, die durch die Naturkatastrophe am 14.7.2021 und 15.7.2021 in bestimmten Gebieten in Rheinland-Pfalz entstanden sind, durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für den nachhaltigen Wiederaufbau bekommen.
Was gefördert wird
Das Land Rheinland-Pfalz und der Bund gewähren finanzielle Hilfen zur Beseitigung von Schäden an der öffentlichen Infrastruktur infolge des Hochwassers und Starkregens am 14.7.2021 und 15.7.2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie in der kreisfreien Stadt Trier. Im Rahmen der Schadensbeseitigung können angemessene bauliche Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Hochwasserschäden gefördert werden.
Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen:
- städtebauliche Infrastruktur, einschließlich der Wiederherstellung von historischen Innenstädten, Kultureinrichtungen, Denkmälern, das Stadtbild prägenden Gebäuden oder sonstige Anlagen von überregionaler Bedeutung,
- soziale Infrastruktur, wie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen einschließlich Einrichtungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag, Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie der Daseinsvorsorge dienende Infrastruktur wie Sportstätten, Friedhöfe oder Gemeinschaftseinrichtungen auch in Kleingartenanlagen,
- verkehrliche Infrastruktur einschließlich der unbeweglichen Infrastruktureinrichtungen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des Rad- und Fußverkehrs,
- wasser- und abfallwirtschaftliche Einrichtungen sowie Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,
- Hochwasserschutzanlagen und Wasserläufe,
- ländliche Wege,
- sonstige ländliche Infrastruktur,
- Kultureinrichtungen in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft insbesondere in den Bereichen Museen, Theater, Bibliotheken und Archive, Orchester, historische Parks und Gärten, Schlösser, Musikschulen, universitäre Sammlungen und weitere Kultureinrichtungen,
- Schadensbeseitigung an Archiven privater Vereine, von Stiftungen und gemeinnützigen Einrichtungen.
Mitfinanziert werden Ausgaben für
- Wiederherstellung baulicher Anlagen,
- vorbereitende Arbeiten,
- Abriss- und Aufräumarbeiten einschließlich der Entsorgung,
- nachhaltige Planungen und Maßnahmen zur Wiederherstellung von Gewässern in der Unterhaltungslast der Kommunen,
- Leistungen von Beauftragten für die Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen,
- Erfassung und Übernahme der maßnahmenbezogenen Daten in eine Datenbank,
- denkmalgerechte Ausführung nach Maßgabe der Verwaltungsvereinbarung,
- wesentliche funktionsbezogene Einrichtungs- und notwendige Ausrüstungsgegenstände und funktionsbezogene Fahrzeuge,
- Ersatzneubau, auch für den Ersatzneubau an anderer Stelle bis zur Höhe des entstandenen Schadens, inklusive Maßnahmen der Bodenordnung,
- begleitende Maßnahmen wie Moderation, Beratung, Austausch und Wissensvermittlung,
- dringend erforderliche temporäre Maßnahmen (zum Beispiel Zelte oder Container zur Unterstellung von Fahrzeugen und Aufbewahrung von Ausrüstung im Brand- und Katastrophenschutz).
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- normalerweise 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben,
- bei Förderberechtigten in nichtkommunaler Trägerschaft bis zu 80 Prozent,
- bei privaten Infrastrukturbetreibern im Bereich der Energie- und Wasserwirtschaft, bei privaten Betreibern von Telekommunikationsnetzen, bei privaten Betreibern von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie bei gemeinnützigen Trägern sozialer Infrastruktur bis zu 100 Prozent.
Richten Sie bitte Ihren Antrag bei Vorhaben im Bereich
- städtebauliche Infrastruktur, soziale Infrastruktur, verkehrliche Infrastruktur, ländliche Wege oder sonstige ländliche Infrastruktur an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
- besondere soziale Infrastruktur an das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit,
- wasser- und abfallwirtschaftliche Einrichtungen sowie Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Hochwasserschutzanlagen und Wasserläufe an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität,
- Telekommunikationsinfrastruktur an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zusammenschlüsse sowie
- nichtkommunale Träger von Bildungs-, Sport-, Gesundheits- und sonstigen Infrastruktureinrichtungen.
Eine Weiterleitung der Förderung ist auch möglich an
- Unternehmen mit überwiegend kommunaler Beteiligung, soweit sie Aufgaben der Daseinsvorsorge erfüllen,
- sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie
- Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre Maßnahme muss Teil eines Maßnahmeplans Ihres Landkreises sein.
- Sie weisen die Schadenskausalität sowie die Notwendigkeit der Wiederherstellung nach.
- Bei der Umsetzung Ihres Vorhabens werden bauliche und technischen Normen eingehalten.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
- mittelbare Schäden, beispielsweise Umsatzausfälle,
- sonstige bei Gelegenheit des Wiederaufbaus vorgenommene Verbesserungen, soweit diese über den Stand der Technik hinausgehen, Vergrößerungen oder Erweiterungen.
Termine
Reichen Sie bitte Ihren Antrag bis spätestens 30.6.2026 ein.
Worauf dieser Datensatz beruht
Verwaltungsvorschrift der Landesregierung vom 23. September 2021, Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Nr. 10 vom 1. Oktober 2021, S. 126; Pressemitteilung der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz vom 6. Dezember 2022.
Von der Quelle genannte Themen: Unwetter Flut Hochwasser Katastrophe Schäden zerstört Gebäude Wege Plätze Brücken Parkflächen Kläranlagen Kanalisation Kultur Theater Museum Archiv
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Rheinland-Pfalz
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
30. Sept. 2021
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · wiederaufbau-rlp-2021-kommunen
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