Strukturelle Weiterentwicklung der bayerischen Weinbaugebiete und Infrastruktur zur Vermarktung von Wein (BaySTW)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freistaat Bayern

Bayern

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Verband oder Verein · Ein Unternehmen

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Bayern

Förderebene

Land

Branchen

Land-, Forst- und Fischwirtschaft

Was das Programm sagt

Wenn Sie neue Dienstleistungsangebote im Weintourismus umsetzen und neue Vermarktungskonzepte für Wein entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen und Projekten, die den Weintourismus und Vermarktungskonzepte von Wein unterstützen und weiterentwickeln.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • touristische Infrastrukturmaßnahmen,
  • Vermarktungskonzepte für Wein und Weinerzeugnisse,
  • regionale Marketingkonzepte sowie
  • Qualitätskontrollen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bei Investitionsvorhaben bis zu 25 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben sowie
  • bei sonstigen Projekten und Vermarktungskonzepten bis zu 50 Prozent, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben,

jedoch maximal EUR 100.000. Diesen Höchstbetrag können Sie während des Zeitraums von 3 Steuerjahren nur einmal mit maximal 3 Anträgen ausschöpfen.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau ein.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die geförderten Maßnahmen innerhalb der bayerischen Weinbaugebiete durchführen. Maßnahmen außerhalb der Weinbaugebiete können gefördert werden, wenn sie den Zielen des Weintourismus dienlich sind.
  • Touristische Infrastrukturmaßnahmen und regionale Marketingkonzepte müssen geeignet sein, das touristische Profil der jeweiligen Region zu schärfen.
  • Bei Vorhaben für Vermarktungskonzepte für Wein und Weinerzeugnisse müssen Sie sicherstellen, dass das Vermarktungskonzept Qualitätsprodukte betrifft und Zusammenschlüsse auf mindestens 5 Jahre angelegt sind.
  • Sie halten die Zweckbindungsfristen ein. Diese betragen bei geförderten Bauten und baulichen Anlagen 12 Jahre, bei technischen Einrichtungen und Maschinen 5 Jahre sowie bei digitalen Anwendungen (zum Beispiel Internetseiten) 3 Jahre.
  • Die Summe Ihrer positiven Einkünfte (und die Ihrer Ehegattin oder Ihres Ehegatten) haben im Durchschnitt der letzten 3 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung EUR 140.000 pro Jahr bei Ledigen und EUR 170.000 pro Jahr bei Ehegatten nicht überschritten. Maßgeblich sind hierbei die von der Finanzverwaltung erlassenen Steuerbescheide.

Sie bekommen keine Förderung unter anderem für

  • laufende Betriebsausgaben,
  • den Erwerb von Grundstücken, Bauten und baulichen Anlagen
  • gebrauchte Maschinen und Einrichtungen,
  • bauliche Sanierungsmaßnahmen sowie
  • Ersatzbeschaffungen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 23. Juni 2023, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 340 vom 19. Juli 2023.

Von der Quelle genannte Themen: Landwirtschaft Weinerzeugnisse Marketingkonzept Infrastrukturmaßnahmen Tourismus Wein

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Bayern

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Bayern

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · weiterentwicklung-der-bayerischen-weinbaugebiete

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