Berufsbezogene Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Landwirtschaft

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land NRW

Nordrhein-Westfalen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie Maßnahmen zur erweiterten Berufsqualifikation in Landwirtschaft und Gartenbau anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Durchführung berufsbezogener Informationsveranstaltungen und Lehrgänge in der Landwirtschaft und im Gartenbau vor allem zu folgenden Themen:

  • Betriebsmanagement, Vermittlung strategischer und organisatorischer Fähigkeiten sowie neuer Technologien und Verfahren,
  • Erwerbskombinationen, Vermarktung oder Diversifizierung,
  • Anwendung von Produktionsverfahren, die mit Belangen der Landschaftserhaltung, des Umweltschutzes, des Klimaschutzes, der Tierhygiene und des Tierschutzes sowie des Verbraucherschutzes vereinbar sind,
  • Grundlagenwissen aus anderen EU-Fördermaßnahmen und deren allgemeine Auswirkungen auf die Betriebsführung,
  • Grundlagenwissen zu Beratungsthemen nach Artikel 15 der ELER-Verordnung,
  • Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse und innovativer Verfahren.

Sie können die Maßnahmen auch als Online- oder Hybridveranstaltungen durchführen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von Ihrem Vorhaben 60 Prozent bis 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Bagatellgrenze beträgt EUR 1.000.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind öffentliche oder private Organisationen der Landwirtschaft, die im Bereich der beruflichen Information und Weiterbildung tätig sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie sind von der Bewilligungsbehörde zur Durchführung entsprechender Maßnahmen zugelassen.
  • An der geplanten Maßnahme nehmen mindestens 7 Personen teil.
  • Die Teilnehmenden müssen mehr als die Hälfte des Lehrgangs besucht haben, dies muss durch eine entsprechende Teilnahmebescheinigung bestätigt werden.
  • Teilnehmende der geplanten Maßnahme sindin einem land- oder gartenbauwirtschaftlichen Betrieb oder Beruf tätig oder beraten in diesem Bereich oder
  • Mitglieder einer berufsrelevanten Organisation mit abgeschlossener land- oder hauswirtschaftlicher Ausbildung oder
  • haupt- oder ehrenamtliche Mitglieder anerkannter Natur- oder Umweltschutzorganisationen oder
  • arbeitslos und vor der Arbeitslosigkeit in einem landschaftlichen Beruf ausgebildet worden oder in einem entsprechenden Beruf sozialversicherungspflichtig tätig gewesen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Runderlass vom 23. Juli 2015, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 24 vom 9. September 2015, S. 517; zuletzt geändert durch Runderlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21. November 2022, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 41 vom 15. Dezember 2022, S. 979.

Von der Quelle genannte Themen: Berufsqualifikation Weiterbildung Landwirtschaft Gartenbau

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land NRW

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Nordrhein-Westfalen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · weiterbildungsmassnahmen-landwirtschaft

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