Beratungsmodule für die Landwirtschaft ab 2023 (VwV Beratung ab 2023)
Förderdatenbank
Land Baden-Württemberg
Baden-Württemberg
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
12. Dez. 2019
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Land-, Forst- und Fischwirtschaft
Was das Programm sagt
Wenn Sie Beratungen anbieten, um Unternehmen der Landwirtschaft beim Umgang mit aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Hinblick auf Klimawandel, Umwelt- und Naturschutz, tierbezogene Produktionsbedingungen, Entwicklung der Märkte sowie unternehmerische Entwicklungen zu unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Baden-Württemberg fördert Beratungsleistungen, die Sie Unternehmen der Landwirtschaft sowie des Garten-, Obst- und Weinbaus zu bestimmten Themen anbieten. Dies geschieht mit Unterstützung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Sie bekommen die Förderung für Beratungsleistungen aus einem Gesamtangebot von Beratungsmodulen in den Themenbereichen
- Unternehmen und Einkommenskombinationen,
- Ackerbau,
- Sonderkulturen,
- Ökolandbau,
- Tierhaltung,
- Tierwohl und Tiergesundheit,
- Biodiversität, Klimaschutz und Nachhaltigkeit.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Beratungsmodul 80 Prozent oder 100 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal EUR 1.500 je Beratungsmodul.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte einen Tag vor Abschluss der jeweiligen Beratungsleistung über das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg „Service-BW“ ein. Bewilligungsstelle ist das Regierungspräsidium Karlsruhe.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind Beratungsorganisationen, die das Land Baden-Württemberg im Rahmen eines Konzessionsvergabeverfahrens ausgewählt hat und die eine Dienstleistungskonzession zur Erbringung der entsprechenden Beratungsmodule erhalten haben.
Begünstigte des Förderprogramms sind Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten-, Obst- und Weinbaus, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben.
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Ihre Beratung muss die Vorgaben der Leistungsbeschreibung aus dem entsprechenden Modulstammblatt erfüllen.
- Sie müssen die Mindestberatungsstunden gemäß Modulstammblatt erbringen.
- Sie müssen in die Organisationsstruktur des Systems für Wissen und Innovation in der Landwirtschaft (AKIS) eingebunden sein oder am AKIS teilnehmen.
- Sie stellen die Durchführung einer neutralen Beratung sicher.
- Ihre Beratungskräfte müssen über einen entsprechenden Bildungsabschluss, ausreichende Berufserfahrung sowie fachliche, fachrechtliche und methodische Qualifizierungen verfügen.
- Sie schließen mit den landwirtschaftlichen Betrieben einen Beratungsvertrag schriftlich ab.
Worauf dieser Datensatz beruht
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg vom 26. September 2023, Gemeinsames Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg Nr. 10 vom 25. Oktober 2023, S. 527.
Von der Quelle genannte Themen: Beratung Landwirtschaft Wissenstransfer Innovation
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Baden-Württemberg
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
12. Dez. 2019
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · vwv-beratungsmodule-landwirtschaft
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