Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts sowie der Selbsthilfe

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

27. Mai 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Sachsen-Anhalt

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zur Selbsthilfe befähigen, ihnen im Alltag zur Seite stehen oder Ehrenamtliche unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts und bei Vorhaben zur Stärkung der Selbsthilfe zugunsten von Pflegebedürftigen. Die Förderung stützt sich auf die Regelungen in § 45c Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) und § 45d SGB XI.

Sie erhalten die Förderung für den Auf- und Ausbau oder die Unterstützung von

  • Angeboten zur Hilfe im Alltag im Sinne des § 3 der Pflege-Betreuungs-Verordnung,
  • Gruppen von Ehrenamtlichen oder sonstigen bürgerschaftlich engagierten Personen und entsprechenden ehrenamtlichen Strukturen,
  • Modellprojekten zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen vor allem für demenzkranke Pflegebedürftige und andere Pflegebedürftige, deren Versorgung der strukturellen Weiterentwicklung besonders bedarf,
  • Selbsthilfegruppen, Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeorganisationen nach § 10 der Pflege-Betreuungs-Verordnung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • Angebote zur Hilfe im Alltag bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (die Pflegekassen tragen einen Anteil von 45 Prozent), dabei im 1. und 2. Förderjahr jeweils höchstens EUR 10.000, im 3. und 4. Förderjahr höchstens EUR 8.000 und im fünften und sechsten Förderjahr höchstens EUR 6.000,
  • Gruppen von Ehrenamtlichen oder sonstigen bürgerschaftlich engagierten Personen 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (die Pflegekassen tragen einen Anteil von 50 Prozent), maximal jedoch EUR 1.000,
  • Modellprojekte bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (die Pflegekassen tragen einen Anteil von 45 Prozent),
  • Selbsthilfegruppen 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal EUR 500,00 (die Pflegekassen tragen einen Anteil von 75 Prozent),
  • Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeorganisationen 22,5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (die Pflegekassen tragen einen Anteil von 67,5 Prozent), im Fall von Selbsthilfeorganisationen maximal EUR 5.000 pro Kalenderjahr.

Ihren Antrag richten Sie normalerweise bis zum 15.12. für das folgende Jahr an die Sozialagentur Sachsen-Anhalt.

Als Selbsthilfegruppe richten Sie Ihren Antrag bis zum 15.11. des Vorjahres an die jeweils örtlich zuständige Selbsthilfekontaktstelle.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • Anbieter, die Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß § 3 der Pflege-Betreuungs-Verordnung gründen und durchführen, sofern sie nicht unmittelbarer Bestandteil der Landesverwaltung sind,
  • Gruppen ehrenamtlich tätiger sowie sonstiger zum bürgerschaftlichen Engagement bereiter Personen und entsprechender ehrenamtlicher Strukturen, die Angebote gründen und durchführen, wenn sie keine Gruppen im Sinne des § 10 der Pflege-Betreuungs-Verordnung sind,
  • Vereine oder Verbände als Träger von Modellprojekten,
  • Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen Pflege, die Selbsthilfegruppen gründen oder in ihrer Tätigkeit begleiten; die Selbsthilfekontaktstellen Pflege können die Zuwendung an die von ihnen initiierten und betreuten Selbsthilfegruppen nach Nummer 2.4 Buchstabe a weiterleiten,

mit Sitz in Sachsen-Anhalt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihr Vorhaben in Sachsen-Anhalt durchführen.
  • Je nach Förderbereich muss Ihr Vorhaben dazu dienen, folgende Ziele umzusetzen:Pflegebedürftige Personen erhalten bedarfsorientierte, qualitätsgesicherte und wirtschaftliche Hilfsangebote und werden darin unterstützt, selbstbestimmt und teilhabeorientiert so lange wie möglich im eigenen Haushalt und im vertrauten sozialen Umfeld zu leben. So können sie soziale Kontakte aufrechterhalten und den Alltag möglichst lange selbstständig bewältigen.
  • Pflegende Angehörige oder andere nahestehende Personen erhalten Beratung, Unterstützung und werden gezielt entlastet.
  • Eine leistungsfähige und nachhaltige Unterstützungsstruktur etabliert sich und entwickelt sich weiter. Die Maßnahmen zur Weiterentwicklung werden qualitätsorientiert umgesetzt.
  • Selbsthilfegruppen, Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeorganisationen werden initiiert und gefördert.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration vom 1. August 2019, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 28 vom 5. August 2019, S. 282.

Von der Quelle genannte Themen: Pflegefall häusliche Pflege Hilfsbedürftige Angehörige

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Sachsen-Anhalt

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Sachsen-Anhalt

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

27. Mai 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · versorgungsstrukturen-ehrenamt-und-selbsthilfe

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