RISA -Förderung Versickerung

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freie und Hansestadt Hamburg

Hamburg

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

16. Sept. 2025

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Hamburg

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Regenwasser auf dem eigenen Grundstück naturnah versickern lassen: Die Stadt Hamburg fördert Flächenversickerungen, Versickerungsmulden und Mulden-Rigolen mit 30 bis 50 Prozent Zuschuss beziehungsweise maximal 25.000 EUR .

Was gefördert wird

Mit der RISA-Förderung Versickerung wird die Errichtung von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser unterstützt. Das stärkt die Grundwasserneubildung, sichert langfristig die Trinkwasserversorgung und macht die Stadt Hamburg widerstandsfähiger gegen Klimafolgen. Gleichzeitig unterstützt das Programm den Umbau Hamburgs zu einer Schwammstadt, indem Niederschlagswasser lokal genutzt und dem natürlichen Wasserkreislauf zurückgeführt wird.

Einen Zuschuss erhalten Sie, wenn Sie eine naturnahe Versickerungsanlage auf Ihrem Grundstück errichten. Gefördert werden Flächenversickerungen, Versickerungsmulden und Mulden-Rigolen-Systeme. Diese Anlagen leiten das Niederschlagswasser auf natürliche Weise in den Untergrund, entlasten die Kanalisation und tragen zum Schutz des Grundwassers bei.

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und sonstige Organisationen.

Sie wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Den Antrag stellen Sie über das eAntragsportal der IFB Hamburg (siehe weiterführende Links). Nach Prüfung und Bewilligung durch die IFB Hamburg können Sie Ihr Vorhaben starten.

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Antragstellenden ohne Zustimmung der IFB Hamburg mit den Maßnahmen beginnen. Als Beginn der Maßnahme gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe).

Bedingungen laut Quelle

Die Förderung ist gemäß der jeweiligen Richtlinie unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie erklären, dass das Vorhaben nur mit dem Zuschuss umgesetzt wird, das heißt, dass Sie die Anlage freiwillig errichten. Eine verpflichtende Versickerung aufgrund anderweitiger rechtlicher Vorgaben, zum Beispiel Festsetzungen in Bebauungsplänen, darf nicht gegeben sein.
  • Wenn Sie ohne Zustimmung der IFB Hamburg mit der Maßnahme beginnen, ist eine Förderung ausgeschlossen. Als Beginn der Maßnahme gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe).
  • Die Versickerung muss über Flächenversickerung, Versickerungsmulden oder Mulden-Rigolen-Systeme erfolgen.
  • Die an die Versickerungsanlage angeschlossene Fläche muss mindestens 20 Quadratmeter betragen.
  • Das Vorliegen der erforderlichen Anzeigebestätigung beziehungsweise einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Versickerungsanlage (Wasserrecht) ist erforderlich
  • Die Anforderungen an die schadlose Versickerung müssen entsprechend der Niederschlagswasserversickerungsverordnung eingehalten werden.

Eine erlaubnisfreie Versickerung von Niederschlagswasser bedarf einer Anzeige und ist nur zulässig,

  • wenn es sich um ein Wohngrundstück handelt,
  • wenn nicht mehr als 250 Quadratmeter befestigte Fläche an die Entwässerungsanlage angeschlossen werden und
  • wenn die Versickerung außerhalb der Zonen I und II von Wasserschutzgebieten erfolgt.

Wenn es sich nicht um eine erlaubnisfreie Versickerung von Niederschlagswasser handelt, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (W12) zu beantragen.

Ob die Versickerung in dem jeweiligen Gebiet bereits verpflichtend für Neubauten eingeführt wurde und damit der Anspruch auf Förderung erlischt, kann in der Verordnung des jeweiligen Bebauungsplanes nachverfolgt werden. Diese sind im Planportal Hamburgs einzusehen (siehe weiterführende Links).

Termine

Anträge sind innerhalb von 3 Monaten vollständig und fehlerfrei einzureichen.

Von der Quelle genannte Themen: Regen Versickerung Niederschlag Überschwemmung Überflutung Mulden Rigolen abpflastern entsiegeln Entsiegelung Zisterne Regenwasserspeicher Regentonne Bewässerung Wasser

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freie und Hansestadt Hamburg

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Hamburg

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

16. Sept. 2025

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · versickerung

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