Billigkeitsleistungen im Rahmen der Umsetzung des Härtefallfonds zur Verhinderung von Energiesperren für Privathaushalte
Förderdatenbank
Land Hessen
Hessen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
14. Aug. 2023
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie wegen der stark gestiegenen Energiepreise in finanzielle Schwierigkeiten geraten und von einer Energiesperre bedroht oder bereits betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss in Form der Übernahme der Forderungen erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Hessen unterstützt Ihren Haushalt, wenn Sie durch die stark gestiegenen Energiepreise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind und Ihre jährlichen Heizkostennachzahlungen nicht begleichen können und Ihnen eine Sperre von leitungsgebundenen Energieträgern (Gas, Strom und Fernwärme) droht.
Sie erhalten die Förderung als Kundin und Kunde von Energieversorgungsunternehmen wie auch als Mieterin und Mieter, deren Heizenergie über die Mietnebenkosten abgerechnet wird, für 2 Zeiträume:
- 1.1.2022 bis 30.9.2023 (Phase 1) und
- 1.10.2023 bis 30.4.2024 (Phase 2).
Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses entspricht dem Betrag, der für die Verhinderung oder Beendigung der Sperre notwendig ist.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte über die Verbraucherzentrale Hessen e. V. bei der eingerichteten Härtefallkommission. Die Verbraucherzentrale prüft die Unterlagen und bereitet die Antragstellung mit vor.
Vorher müssen Sie eine Beratung durch eine Schuldnerberatungsstelle, eine Beratungsstelle eines Sozial- oder Wohlfahrtsverbandes, des Mieterbundes oder die Verbraucherzentrale Hessen selbst in Anspruch genommen haben.
Nach positiver Bewertung Ihres Antrags leitet die Härtefallkommission den Antrag an das Regierungspräsidium Kassel weiter. Nach Bewilligung fließen die Mittel direkt an das Energieversorgungsunternehmen, das die Energiesperre angedroht oder bereits vollzogen hat, beziehungsweise Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind Personen mit Erstwohnsitz in Hessen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie dürfen keine Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
- Es muss ein Härtefall vorliegen, das heißt, dass Sie beziehungsweise Ihre Haushaltsgemeinschaft aufgrund Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihre Energieschulden (Heiz- und Verbrauchsenergie) nicht vollständig begleichen können und die Schulden nicht oder nur darlehensweise vom Träger der sozialen Grundsicherung oder der Sozialhilfe übernommen werden. Es darf sich nicht um Schulden durch einen unverhältnismäßigen Mehrverbrauch in der relevanten Abrechnungsperiode handeln.
- Von Ihnen gestellte Anträge auf Übernahme der Rückstände beim Energieversorger oder bei der Begleichung von jährlichen Heizkostennachzahlungen wurden von den Leistungsbehörden abgelehnt.
- Als Kundin und Kunde von Energieversorgungsunternehmen müssen Sie von einer drohenden oder bereits umgesetzten Energiesperre betroffen sein und es konnten keine tragfähigen Abwendungszahlungsvereinbarungen (unter anderem Ratenzahlungsvereinbarung) mit dem Energieversorger erreicht werden.
- Als Mieterin und Mieter müssen Sie von einer fälligen Forderung aus der jährlichen Heizkostenabrechnung in Höhe von mindestens EUR 100,00 betroffen sein.
Termine
Bitte beachten Sie folgende Antragsfristen:
- 1. Phase vom 1.1.2022 bis 30.9.2023:Kundinnen und Kunden von Energieversorgungsunternehmen: ab dem 1.7.2023 bis zum 31.3.2024,
- Mieterinnen und Mieter, deren Heizenergie über die Mietnebenkosten abgerechnet wird: 1.7.2023 bis zum 31.12.2024.
- Kundinnen und Kunden von Energieversorgungsunternehmen: ab dem 1.1.2024 bis zum 31.10.2024,
- Mieterinnen und Mieter, deren Heizenergie über die Mietnebenkosten abgerechnet wird: ab dem 1.1.2024 bis zum 31.12.2025.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration vom 30. Juni 2023, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 33 vom 14. August 2023, S. 1059; geändert durch Bekanntmachung des Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales vom 21. Dezember 2023, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 7 vom 12. Februar 2024, S. 242.
Von der Quelle genannte Themen: Energiesperre Ukraine Energiekosten Preissteigerung Heizkosten Stromkosten
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Hessen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
14. Aug. 2023
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · verhinderung-energiesperren-privathaushalte
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