Förderung im Rahmen des Bayerischen Verbundforschungsprogramm (BayVFP) – Förderlinie Lifescience
Förderdatenbank
Freistaat Bayern
Bayern
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
16. Juli 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Unternehmen · Eine Forschungseinrichtung · Eine Hochschule
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Unternehmen ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Life Sciences in Zusammenarbeit mit anderen Partnern aus der Wirtschaft und Wissenschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Status laut Quelle
Förderprogramm aktiv, Antragstellung derzeit nicht möglich
Was gefördert wird
Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen des Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP) Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen und von mit Unternehmen kooperierenden Forschungseinrichtungen im Bereich der Life Sciences.
Sie bekommen die Förderung für ein industriegeführtes vorwettbewerbliches Verbundprojekt aus den Bereichen
- Medizintechnik sowie
- Bio- und Gentechnologie.
Im Bereich der Medizintechnik sind unter anderem folgende Themenbereiche förderfähig:
- medizinische Bildgebung und Bildverarbeitung,
- Telemedizin und eHealth,
- Methoden der Bioinformatik einschließlich der Biosignalanalyse und -synthese,
- intelligente, biomedizinische Sensorik beziehungsweise Aktorik in Mikro- und Nanotechnik,
- Laserapplikationen und optische Systeme für Diagnose und Therapie,
- Methoden der Bioinformatik einschließlich der Biosignalanalyse und -synthese,
- Medizintechnik für minimalinvasive Chirurgie und Interventionen,
- medizintechnische Konstruktionen und Instrumente,
- Biomaterialien, Tissue Engineering und Implantate sowie
- Organ- und Orthopädie-Prothetik.
Im Bereich der Bio- und Gentechnologie sind unter anderem folgende Themenbereiche förderfähig:
- „weiße“ (industrielle) Biotechnologie,
- „rote“ Biotechnologie (medizinische/pharmazeutische Biotechnologie),
- „grüne“ (landwirtschaftliche) Biotechnologie,
- die Erforschung und Entwicklung von Technologieplattformen sowie
- Verfahren zur Sanierung von Altlasten und zur Abwasserbehandlung (Bioremediation).
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei industrieller Forschung maximal 50 Prozent und bei der experimentellen Entwicklung maximal 25 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Für ein Verbundvorhaben kann Ihnen auf den jeweiligen Fördersatz ein Zuschlag von bis zu 15 Prozent gewährt werden, maximal jedoch nur bis zu einer Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Teilvorhabens.
Als Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung sowie gleichgestellte Organisationseinheit können Sie unter bestimmten Voraussetzungen höhere Fördersätze erhalten.
Thematische Schwerpunkte und Fördergegenstände sowie Wertungskriterien werden im Rahmen von besonderen Förderaufrufen festgelegt.
Anträge richten Sie bitte zu den in den Förderaufrufen veröffentlichten Terminen an den jeweiligen Projektträger. Dabei wird empfohlen, dass Sie frühzeitig mit dem Förderlotsen Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH oder mit dem fachlich zuständigen Projektträger Kontakt aufnehmen.
Projektträger im Bereich „Medizintechnik“ ist der Projektträger Bayern, im Bereich „Bio- und Gentechnologie“ die Forschungszentrum Jülich GmbH.
Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Antragsverfahren (ELAN).
Bedingungen laut Quelle
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Niederlassung in Bayern,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, staatliche Hochschulen und Einrichtungen staatlicher Hochschulen in Bayern sowie
- sonstige Antragsteller mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, die über die fachliche Qualifikation und Kapazität zur Durchführung des Vorhabens verfügen.
Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß der Definition der Europäischen Union werden Sie bevorzugt gefördert.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP).
Sie legen das Verbundvorhaben als mehrjähriges Projekt mit mehreren Partnern an, das möglichst weite Teile einer Wertschöpfungs- und/oder Technologiekette abdeckt.
Termine
Der nächste Förderaufruf ist im Herbst 2025 geplant.
Worauf dieser Datensatz beruht
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 15. Mai 2019, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 214 vom 5. Juni 2019, Anlage 2; Informationen des Zentrum Digitalisierung.Bayern, Stand Juli 2019; Informationen des Projektträgers Bayern, Stand Mai 2023.
Von der Quelle genannte Themen: Forschung Innovation Lifescience Biochemie Medizintechnik Biotechnologie Gentechnologie
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Bayern
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
16. Juli 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · verbundforschungsprogramm-bayvfp-lifescience
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