Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP) – Digitalisierung
Förderdatenbank
Freistaat Bayern
Bayern
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
16. Juli 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Unternehmen · Eine Forschungseinrichtung · Eine Hochschule
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Unternehmen in Zusammenarbeit mit anderen Partnern aus der Wirtschaft und Wissenschaft ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Digitalisierung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen des Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP) Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen und von mit Unternehmen kooperierenden Forschungseinrichtungen im Bereich der Digitalisierung.
Sie bekommen die Förderung für ein industriegeführtes vorwettbewerbliches Verbundprojekt zu den Schwerpunkten
- Informations- und Kommunikationstechnik und
- elektronische Systeme.
Auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnik sind vor allem folgende Themen förderfähig:
- Hardware- und Softwareengineering,
- Daten- beziehungsweise Wissensmanagement,
- Mensch-Maschine-Kommunikation,
- Echtzeitsysteme und eingebettete Systeme,
- Datennetze für intelligente Infrastrukturen (zum Beispiel Energie, Mobilität und andere),
- Automatisierung und intelligente Produktion,
- Kommunikationsnetze,
- technische Informationstechnologie-Dienstleistungen,
- Informationstechnologie-Sicherheit,
- Quantentechnologie.
Auf dem Gebiet der elektronischen Systeme sind vor allem folgende Themen förderfähig:
- Entwurf komplexer elektronischer und informationstechnologischer Systeme,
- Systemintegration,
- Fertigungstechnologien für elektronische Systeme,
- Nano-, Mikro-, Opto- und Leistungselektronik,
- Mikrosysteme,
- Sensorik, Aktorik,
- Mechatronische Systeme,
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik,
- Entwicklung von elektronischen Geräten und Baugruppen,
- Quantentechnologie.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei industrieller Forschung maximal 50 % und bei experimenteller Entwicklung maximal 25 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Für ein Verbundvorhaben kann Ihnen auf den jeweiligen Fördersatz ein Zuschlag von bis zu 15 % gewährt werden, maximal jedoch nur bis zu einer Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben des Teilvorhabens.
Als Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung sowie gleichgestellte Organisationseinheit können Sie unter bestimmten Voraussetzungen höhere Fördersätze erhalten.
Thematische Schwerpunkte und Fördergegenstände sowie Wertungskriterien werden im Rahmen von besonderen Förderaufrufen festgelegt.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Niederlassung in Bayern,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, staatliche Hochschulen und Einrichtungen staatlicher Hochschulen in Bayern sowie
- sonstige Antragsteller mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, die über die fachliche Qualifikation und Kapazität zur Durchführung des Vorhabens verfügen.
Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß der Definition der Europäischen Union werden Sie bevorzugt gefördert.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP).
- Ihr Verbundvorhaben ist als mehrjähriges Projekt mit mehreren Partnern angelegt, das möglichst weite Teile einer Wertschöpfungs- und/oder Technologiekette abdeckt.
Worauf dieser Datensatz beruht
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 15. Mai 2019, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 214 vom 5. Juni 2019, Anlage 1; Anlage 1 geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 29. Dezember 2020, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 70 vom 27. Januar 2021; Informationen des Projektträgers Bayern, Stand Dezember 2022.
Von der Quelle genannte Themen: Forschung Innovation Digitalisierung Zuschüsse
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Bayern
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
16. Juli 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · verbundforschungsprogramm-bayvfp-digitalisierung
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