Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ( GRW ) – Gewerbliche Wirtschaft und wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freistaat Thüringen

Thüringen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

26. Mai 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Thüringen

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Sie als Unternehmen Arbeitsplätze neu schaffen oder dauerhaft sichern sowie nachhaltige Investitionen und Innovationen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Thüringen fördert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) volkswirtschaftlich besonders förderungswürdige Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen.

Unterstützt werden Investitionsvorhaben vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen (gemäß KMU-Definition der EU), die

  • Beschäftigung und Einkommen schaffen, Wachstum und Wohlstand erhöhen,
  • Standortnachteile ausgleichen und regionale Uneinheitlichkeiten abbauen sowie
  • Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen.

Sie erhalten die Förderung für

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
  • Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte (nur KMU)
  • Diversifizierung der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte durch vorher dort nicht hergestellte Produkte (nur KMU),
  • grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte (nur KMU),
  • Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist,
  • Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre,
  • besondere Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nach haltigen Wirtschaft,
  • Bauinvestitionen zur Errichtung und zum Aufbau von Forschungsinfrastrukturen auf der Grundlage von Artikel 26 der AGVO beziehungsweise
  • bauliche Investitionen und Investitionen in die Erstausstattung als Unternehmen, wenn die Regelungen zur Förderung von Forschungsinfrastrukturen auf der Grundlage von Artikel 26 der AGVO nicht in Frage kommt.

Sie erhalten die Förderung als sachkapitalbezogenen oder lohnkostenbezogenen Zuschuss.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem jeweiligen Fördergebiet (C- oder D-Fördergebiet).

Die maximalen Beihilfehöchstgrenzen betragen im

  • C-Fördergebiet (Landkreise Altenburger Land, Greiz, Saalfeld-Rudolstadt und der kreisfreien Stadt Suhl) für kleine Unternehmen 40 Prozent, für mittlere Unternehmen 30 Prozent und für große Unternehmen 20 Prozent,
  • C-Fördergebiet (Landkreise Gotha, Hildburghausen, Kyffhäuserkreis, Nordhausen, Saale-Orla-Kreis, Schmalkalden-Meiningen, Sonneberg, Unstrut-Hainich-Kreis, Wartburgkreis sowie in der kreisfreien Stadt Gera und der Stadt Kölleda) für kleine Unternehmen 35 Prozent, für mittlere Unternehmen 25 Prozent und für große Unternehmen 15 Prozent,
  • C-Fördergebiet (Stadt Eisenach) für kleine Unternehmen 30 Prozent, für mittlere Unternehmen 20 Prozent und für große Unternehmen 10 Prozent,
  • D-Fördergebiet (Landkreise Eichsfeld, Ilm-Kreis, Saale-Holzland-Kreis, Sömmerda (ohne Kölleda), Weimarer Land sowie in den kreisfreien Städten Erfurt, Jena und Weimar) für kleine Unternehmen 20 Prozent, für mittlere Unternehmen 10 Prozent und für große Unternehmen 10 Prozent.

Bei Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten betragen die maximalen Höchstgrenzen im

  • C-Fördergebiet für kleine Unternehmen 65 Prozent, für mittlere Unternehmen 55 Prozent und für große Unternehmen 45 Prozent,
  • D-Fördergebiet für kleine Unternehmen 60 Prozent, für mittlere Unternehmen 50 Prozent und für große Unternehmen 40 Prozent

der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bei Investitionsvorhaben mit besonderen Energieeffizienzeffekten betragen die maximalen Höchstgrenzen im

  • C-Fördergebiet für kleine Unternehmen 55 Prozent, für mittlere Unternehmen 45 Prozent und für große Unternehmen 35 Prozent,
  • D-Fördergebiet für kleine Unternehmen 50 Prozent, für mittlere Unternehmen 40 Prozent und für große Unternehmen 30 Prozent

der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bei Investitionsvorhaben von gemeinnützigen, wirtschaftsnahen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen beträgt der Förderhöchstsatz 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bei Kooperationsnetzwerken beträgt der Förderhöchstsatz 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Innovationscluster können mit bis zu 55 Prozent bei Investitionskosten beziehungsweise bis zu 50 Prozent für Personal- und Verwaltunskosten gefördert werden.

Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens bei der Thüringer Aufbaubank über das TAB-Online-Portal ein.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • rechtlich selbstständige gemeinnützige, wirtschaftsnahe, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  • unternehmensgetriebene, mindestens thüringenweit aufgestellte Zusammenschlüsse oder Vereinigungen,
  • Innovationscluster.

Bestimmte Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen, ebenso

  • Unternehmen, an denen die öffentliche Hand direkt oder indirekt zu 25 Prozent oder mehr beteiligt ist,
  • Unternehmen, die zu mehr als 20 Prozent Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter beschäftigen, sowie
  • Unternehmen in Schwierigkeiten.

Eine Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie erhalten eine Förderung für Investitionsvorhaben, wennSie diese in Thüringen durchführen,
  • die Anzahl der vorhandenen Dauerarbeitsplätze nach Abschluss des Investitionsvorhabens um mindestens 10 Prozent erhöht wird oder
  • der auf ein Jahr bezogene Gesamtinvestitionsbetrag den Durchschnitt der planmäßigen Abschreibungen in den letzten 3 Geschäftsjahren um mindestens 50 Prozent übersteigt.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft vom 28. Februar 2024, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 16 vom 15. April 2024, S. 579.

Von der Quelle genannte Themen: Arbeitsplatz Unternehmen Gewerbe Wirtschaft Tourismus Dauerarbeitsplatz

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Thüringen

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Thüringen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

26. Mai 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · verbesserung-regionaler-Wirtschaftsstruktur-grw

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Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

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