Verarbeitung und Vermarktung von regionalen landwirtschaftlichen Erzeugnissen (VuVregio)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freistaat Bayern

Bayern

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

3. Apr. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Unternehmen · Ein Verband oder Verein

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte

Wo es gilt

Bayern

Förderebene

Land

Branchen

Handel · Land-, Forst- und Fischwirtschaft

Was das Programm sagt

Wenn Sie als kleiner regionaler Betrieb oder als Erzeugerzusammenschluss in die regionale Vermarktung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Der Freistaat Bayern unterstützt kleine regionale Betriebe sowie Erzeugerzusammenschlüsse bei Maßnahmen, die die Verarbeitung und Vermarktung regionaler ökologischer landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie regionale Kreisläufe stärken. Die Förderung umfasst Bereiche, die der landwirtschaftlichen Erzeugung nachgelagert sind, wie beispielsweise

  • Erfassung,
  • Lagerung,
  • Schlachtung,
  • Kühlung,
  • Sortierung,
  • Verarbeitung,
  • Verpackung,
  • Etikettierung,
  • marktgerechte Aufbereitung und
  • Vermarktung.

Sie erhalten die Förderung

  • für Investitionen in den Neu- und Ausbau von Verarbeitungs- und/oder Vermarktungseinrichtungen einschließlich der technischen Einrichtungen oder in die innerbetriebliche Rationalisierung durch Umbau und/oder Modernisierung der technischen Einrichtungen,
  • im Zusammenhang mit Investitionen für einmalige Ausgaben für Vermarktungsmaßnahmen und für Marktstudien zur Entwicklung von Konzepten zur Verarbeitung und Vermarktung von regionalen landwirtschaftlichen Erzeugnissen im Rahmen der Premiumstrategie,
  • für Entwicklungs- und Vermarktungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Qualitätsprodukten, die nach den Bestimmungen der Programme „Geprüfte Qualität – Bayern“ (GQ) beziehungsweise Bayerisches Bio-Siegel und/oder einer geschützten Herkunftsangabe aus Bayern förderfähig sind, einschließlich Erarbeitung von entsprechenden Vermarktungskonzepten, Marktstudien und dergleichen durch Dritte.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Bei Investitionen, Vermarktungsmaßnahmen und Marktstudien erhalten Sie bis zu 20 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 250.000 bei Investitionen (für Kleinst- und kleine Schlachtbetriebe höchstens EUR 500.000 der zuwendungsfähigen Ausgaben) und EUR 50.000 bei anderen Maßnahmen,

Bei Entwicklungs- und Vermarktungsmaßnahmen von Qualitätsprodukten erhalten Sie je nach Vorhaben bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 250.000 beziehungsweise EUR 25.000 bei Erarbeitung von Konzepten und Studien durch Dritte.

Für Investitionen liegt die Bagatellgrenze bei EUR 25.000, für andere Vorhaben bei EUR 5.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme zu bestimmten Fristen an die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk).

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • bei Investitionen, Vermarktungsmaßnahmen und Marktstudien: Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen unabhängig von ihrer Rechtsform,
  • bei Entwicklungs- und Vermarktungsmaßnahmen von Qualitätsprodukten: Erzeugerzusammenschlüsse sowie Kleinst- und kleine Schlachtbetriebe.

Sie müssen die Kriterien der KMU-Definition der EU erfüllen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Investitionsstandort muss in Bayern liegen. Als Erzeugerzusammenschluss oder als Schlachtbetrieb müssen Sie Ihren Sitz in Bayern haben.
  • Ihre Investitionen müssen im Zusammenhang mit der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten (Anhang-I-Produkte und Rohwolle) stehen.
  • Ihr Vorhaben muss mindestens 2 der folgenden Bedingungen erfüllen:Es stärkt die Verarbeitung und Vermarktung regionaler landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
  • Es verbessert die Produkt- oder Prozessqualität regionaler Erzeugnisse.
  • Es sichert oder schafft Arbeitsplätze in der regionalen Ernährungswirtschaft.
  • Es dient dem Umwelt-, Natur- und Tierschutz.
  • wirtschaftlich tragfähig sein und
  • eine gesicherte Gesamtfinanzierung haben.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung, deren Tätigkeit sich gleichzeitig auf die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Primärproduktion) bezieht,
  • Unternehmen, bei denen die öffentlichen Hand mit mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beteiligt ist, sowie
  • Erzeugerzusammenschlüsse, die größer als mittelgroße Unternehmen sind.

Worauf dieser Datensatz beruht

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 25. August 2022, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 519 vom 16. September 2022.

Von der Quelle genannte Themen: Agrarförderung regionale Qualitätsprodukte GQ-Qualitätssiegel Schlachtbetrieb kurze Lieferketten Lebensmittel

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Bayern

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Bayern

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

3. Apr. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · verarbeitung-vermarktung-reg-erzeugnisse-vuvregio

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