EFRE – Validierungsförderung
Förderdatenbank
Freistaat Sachsen
Sachsen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
31. Okt. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Forschungseinrichtung Ergebnisse aus der Wissenschaft in die Wirtschaft umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als Forschungseinrichtung bei der Validierung von Forschungsergebnissen.
Sie bekommen eine Förderung für
- Projekte zur Etablierung, Umsetzung und Verbesserung von Prozessen zur systematischen Auswahl für eine wirtschaftliche Verwertung von Forschungsergebnisse und deren Validierung (Programm-Modul),
- Projekte zur Validierung der wirtschaftlichen Verwertung von Forschungsergebnissen (Einzelprojekt-Modul). Zusätzlich können Sie in Orientierungsvorhaben Anwendungen erkunden und identifizieren.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Höchstbetrag im Programm-Modul liegt bei EUR 100.000, im Einzelprojekt-Modul bei EUR 250.000. Für Orientierungsvorhaben stehen zusätzlich bis zu EUR 15.000 zur Verfügung.
Sie werden durch gesonderte Förderaufrufe aufgefordert, Ihren Förderantrag beziehungsweise Ihre Projektskizze zu bestimmten Terminen vor Beginn des Vorhabens bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) einzureichen.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen. Dazu zählen auch Hochschulen und Universitäten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihr Vorhaben im Freistaat Sachsen im Rahmen einer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit durchführen.
- Für Vorhaben im Programm-Modul müssen Sie ein Konzept für die systematische Auswahl der wirtschaftlichen Verwertung der Forschungsergebnisse und deren Validierung vorlegen. Ihr Projekt läuft über maximal 48 Monate. Anschlussprojekte sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
- Ihr Vorhaben im Einzelprojekt-Modul läuft bis zu 18 Monate und wird bei Bedarf verlängert.
- Für Vorhaben in beiden Modulen gilt:Sie können die technische Machbarkeit oder die Wirksamkeit des Verfahrens oder der Methode nachweisen.
- Sie legen eine konkrete wirtschaftliche Möglichkeit der Nutzung des Forschungsergebnisses vor.
- Sie binden betriebswirtschaftliches Wissen und Marktkenntnis in Ihr Projekt ein.
- Sie haben die schutzrechtliche Sicherung der Erfindung beziehungsweise der Forschungsergebnisse geklärt.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 10. August 2020, Sächsisches Amtsblatt Nr. 35 vom 27. August 2020, S. 991, zuletzt geändert durch Richtlinie vom 30. Juni 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 29 vom 20. Juli 2023, S. 989.
Von der Quelle genannte Themen: Forschung Wissenschaft Praxis Technologie
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Sachsen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
31. Okt. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · validierungsfoerderung
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