Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Bund (BMBF)

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Bundesweit

Förderebene

Bund

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie als Hochschule oder Einrichtung Ihre innovativen Forschungsergebnisse auf Anwendbarkeit und Verwertung prüfen wollen, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie als Forschungseinrichtung, Hochschule oder öffentliche Einrichtung bei der Finanzierung von Vorhaben in allen Forschungsbereichen. Gefördert werden Vorhaben, die die Machbarkeit und Umsetzbarkeit von Forschungsergebnissen sowie deren Innovationspotenzial systematisch aufzeigen. Die betroffenen Forschungsergebnisse müssen sich zum Zeitpunkt des Vorhabens in der Validierungsphase befinden, das heißt zwischen Findung und Anwendung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren.

Der Zuschuss beträgt normalerweise bis zu EUR 500.000 pro Vorhaben und Jahr.

An der Fördermaßnahme VIP+-Interessierten – insbesondere Erstantragstellenden – wird empfohlen, sich für eine Erstberatung mit der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Verbindung zu setzen. Sie berät bei der Zuordnung von Projektideen und vermittelt fachliche Ansprechpartner beim Projektträger. Die Förderberatung steht auch für weiterführende Förderfragen zur Validierung sowie zum Wissens- und Erkenntnistransfer zur Verfügung.

www.foerderinfo.bund.de

Telefon: 0800 26 23 008

E-Mail: beratung@foerderinfo.bund.de

Ihren Antrag stellen Sie bitte bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • Hochschulen,
  • von Bund und Ländern gemeinsam grundfinanzierte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie
  • Bundeseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, können nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand erhalten. Dies geschieht dann nur ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung.
  • Sie müssen für Ihr Vorhaben ein verbindliches Unterstützungskonzept vorweisen und umsetzen.
  • Für Ihr Vorhaben müssen Sie als Teil des Unterstützungskonzepts Mentoren, sogenannte Innovationsmentoren, miteinbeziehen. Diese müssen ihre Bereitschaft zur Mitwirkung Ihnen gegenüber schriftlich erklären.
  • Ihr Innovationsmentor muss bereits Erfahrungen in erfolgreichen Innovationsprozessen gesammelt haben.
  • Gehen Sie ein Projekt im Verbund mit anderen Partnern ein, so müssen Sie Ihre Kooperation in einer gemeinsamen schriftlichen Vereinbarung regeln.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 9.2.2015, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 19.2.2015, B2.

Von der Quelle genannte Themen: Forschung Validierung Verwertung

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Bund (BMBF)

Programm

Grant

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · validierung-des-technologischen-und-gesellschaftl

Können Sie das beantragen?

Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.

Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

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