Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+
Förderdatenbank
Bund (BMBF)
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Hochschule · Eine Forschungseinrichtung · Eine öffentliche Einrichtung
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Bund
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Hochschule oder Einrichtung Ihre innovativen Forschungsergebnisse auf Anwendbarkeit und Verwertung prüfen wollen, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie als Forschungseinrichtung, Hochschule oder öffentliche Einrichtung bei der Finanzierung von Vorhaben in allen Forschungsbereichen. Gefördert werden Vorhaben, die die Machbarkeit und Umsetzbarkeit von Forschungsergebnissen sowie deren Innovationspotenzial systematisch aufzeigen. Die betroffenen Forschungsergebnisse müssen sich zum Zeitpunkt des Vorhabens in der Validierungsphase befinden, das heißt zwischen Findung und Anwendung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren.
Der Zuschuss beträgt normalerweise bis zu EUR 500.000 pro Vorhaben und Jahr.
An der Fördermaßnahme VIP+-Interessierten – insbesondere Erstantragstellenden – wird empfohlen, sich für eine Erstberatung mit der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Verbindung zu setzen. Sie berät bei der Zuordnung von Projektideen und vermittelt fachliche Ansprechpartner beim Projektträger. Die Förderberatung steht auch für weiterführende Förderfragen zur Validierung sowie zum Wissens- und Erkenntnistransfer zur Verfügung.
www.foerderinfo.bund.de
Telefon: 0800 26 23 008
E-Mail: beratung@foerderinfo.bund.de
Ihren Antrag stellen Sie bitte bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- Hochschulen,
- von Bund und Ländern gemeinsam grundfinanzierte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie
- Bundeseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, können nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand erhalten. Dies geschieht dann nur ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung.
- Sie müssen für Ihr Vorhaben ein verbindliches Unterstützungskonzept vorweisen und umsetzen.
- Für Ihr Vorhaben müssen Sie als Teil des Unterstützungskonzepts Mentoren, sogenannte Innovationsmentoren, miteinbeziehen. Diese müssen ihre Bereitschaft zur Mitwirkung Ihnen gegenüber schriftlich erklären.
- Ihr Innovationsmentor muss bereits Erfahrungen in erfolgreichen Innovationsprozessen gesammelt haben.
- Gehen Sie ein Projekt im Verbund mit anderen Partnern ein, so müssen Sie Ihre Kooperation in einer gemeinsamen schriftlichen Vereinbarung regeln.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 9.2.2015, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 19.2.2015, B2.
Von der Quelle genannte Themen: Forschung Validierung Verwertung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Bund (BMBF)
Programm
Grant
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · validierung-des-technologischen-und-gesellschaftl
Können Sie das beantragen?
Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.
Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.
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