Förderprogramm „Unternehmen machen Klimaschutz“

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Baden-Württemberg

Baden-Württemberg

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

17. Nov. 2023

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Unternehmen

Unternehmensgröße

Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Förderebene

Land

Branchen

Produzierendes Gewerbe · Handel · Dienstleistungen · Gastgewerbe und Tourismus · Handwerk · Land-, Forst- und Fischwirtschaft

Was das Programm sagt

Wenn Sie Klimaschutzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen planen und umsetzen, um Ihren Treibhausgasausstoß und Ihren Energieverbrauch zu senken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Das Land Baden Württemberg unterstützt Sie als Unternehmen bei Ihrem Vorhaben, durch externe fachliche Beratungen und durch Investitionsmaßnahmen systematisch und strukturiert Klimaschutz in Ihrem Betrieb umzusetzen und somit deutlich den Ausstoß von Treibhausgasen (THG) zu reduzieren.

Sie bekommen die Förderung in 2 Modulen:

  • Beratungsförderung (Teil A und Teil B):fachliche Unterstützung (Beratung und Begleitung) in Form einer detaillierten Untersuchung zur Machbarkeit und Vorbereitung der Umsetzung sowie
  • Hilfestellung bei der Erstellung, Klärung und Abwicklung einer Transformations-Roadmap über die Erstellung einer THG-Bilanz hinaus.
  • Projekte, die aufzeigen, wie neue oder bereits etablierte technologische Verfahren zur THG-Vermeidung oder -Reduktion (beispielsweise durch Material- und Energieeffizienz, organisatorische Umstellung, Produktgestaltung, Produktnutzung) genutzt oder kombiniert werden können,
  • Maßnahmen zur THG-Vermeidung oder -Reduktion durch Substitution von Rohstoffen, durch Rückgewinnung von Wertstoffen oder Energie, durch intelligenteren Einsatz von Rohstoffen und Energie sowie durch Nutzung nachwachsender Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die nicht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion stehen,
  • Lösungen im Bereich der Abwärme, die zur Vermeidung, Nutzung, Verstromung oder Auskopplung in ein Wärmenetz oder zu einer externen Wärmeabnahme führen,
  • Projekte und Maßnahmen zur Biologisierung industrieller Verfahren und Prozesse,
  • Lösungen, die das Recycling und die Rückführung von Rohstoffen ermöglichen und dadurch zur THG-Reduktion beitragen,
  • technische, organisatorische oder konstruktive Veränderungen, die zur THG-Vermeidung oder -Reduktion führen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bei der

  • Beratungsförderung (Teil A und Teil B): 75 Prozent der Gesamtausgaben für Beratungsleistungen, jedoch maximal EUR 900,00 pro Personentag mit 8 Zeitstunden. In Teil A und Teil B können Sie jeweils mindestens 2 bis maximal 5 vollständig geleistete Beratungstagen abrechnen.
  • Investionsförderung: bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 80.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens im

  • Fördermodul Beratungsförderung an das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Referat 23,
  • Fördermodul Investitionsförderung zum 31.3. oder 30.9. eines Jahres an den Projektträger Karlsruhe (PTKA-BWP), Karlsruher Institut für Technologie (KIT).

Termine

Antragsberechtigt sind in Deutschland tätige juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften sowie in das Handelsregister eingetragene Kaufleute und sonstige Gewerbetreibende mit Sitz und/oder Standort in Baden-Württemberg.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Maßnahmen der Fördermodule 1 und 2 jeweils an einem Standort in Baden-Württemberg umsetzen.
  • Beratende, die eine zu fördernde Beratungsleistung durchführen, müssen auf dem Expertenatlas BW für die Förderung von Klimaschutz in Unternehmen gelistet sein.
  • Für die Inanspruchnahme der Beratungsförderung B müssen Sie die Klimaschutzvereinbarung unterscheiben und damit verbunden dem Klimabündnis Baden-Württemberg beitreten.
  • Bei der Investitionsförderung bekommen Sie keine Förderung für Maßnahmen, die einen Lock-In-Effekt in Bezug auf fossile Technologien nach sich ziehen oder aufgrund bestehender gesetzlicher Vorgaben umzusetzen sind.
  • Sie müssen die Investitionsmaßnahme nach ihrer Bewilligung innerhalb eines Jahres beginnen und innerhalb von 2 Jahren abschließen, spätestens jedoch bis zum 30.9.2027.

Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem

  • Kleingewerbetreibende,
  • privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen, die zu mehr als 50 Prozent im Eigentum des Landes Baden-Württemberg stehen,
  • Privatpersonen,
  • Unternehmen in Schwierigkeiten.

Worauf dieser Datensatz beruht

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Stand September 2023; Informationen des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Stand Mai 2024.

Von der Quelle genannte Themen: Beratung Investitionen Klimaschutzvereinbarung Transformation Senkung Treibhausgas Emmissionen Energieeffizienz

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Baden-Württemberg

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Baden-Württemberg

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

17. Nov. 2023

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · unternehmen-machen-klimaschutz

Können Sie das beantragen?

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Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

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