Förderprogramm „Unternehmen machen Klimaschutz“
Förderdatenbank
Land Baden-Württemberg
Baden-Württemberg
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
17. Nov. 2023
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Produzierendes Gewerbe · Handel · Dienstleistungen · Gastgewerbe und Tourismus · Handwerk · Land-, Forst- und Fischwirtschaft
Was das Programm sagt
Wenn Sie Klimaschutzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen planen und umsetzen, um Ihren Treibhausgasausstoß und Ihren Energieverbrauch zu senken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Was gefördert wird
Das Land Baden Württemberg unterstützt Sie als Unternehmen bei Ihrem Vorhaben, durch externe fachliche Beratungen und durch Investitionsmaßnahmen systematisch und strukturiert Klimaschutz in Ihrem Betrieb umzusetzen und somit deutlich den Ausstoß von Treibhausgasen (THG) zu reduzieren.
Sie bekommen die Förderung in 2 Modulen:
- Beratungsförderung (Teil A und Teil B):fachliche Unterstützung (Beratung und Begleitung) in Form einer detaillierten Untersuchung zur Machbarkeit und Vorbereitung der Umsetzung sowie
- Hilfestellung bei der Erstellung, Klärung und Abwicklung einer Transformations-Roadmap über die Erstellung einer THG-Bilanz hinaus.
- Projekte, die aufzeigen, wie neue oder bereits etablierte technologische Verfahren zur THG-Vermeidung oder -Reduktion (beispielsweise durch Material- und Energieeffizienz, organisatorische Umstellung, Produktgestaltung, Produktnutzung) genutzt oder kombiniert werden können,
- Maßnahmen zur THG-Vermeidung oder -Reduktion durch Substitution von Rohstoffen, durch Rückgewinnung von Wertstoffen oder Energie, durch intelligenteren Einsatz von Rohstoffen und Energie sowie durch Nutzung nachwachsender Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die nicht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion stehen,
- Lösungen im Bereich der Abwärme, die zur Vermeidung, Nutzung, Verstromung oder Auskopplung in ein Wärmenetz oder zu einer externen Wärmeabnahme führen,
- Projekte und Maßnahmen zur Biologisierung industrieller Verfahren und Prozesse,
- Lösungen, die das Recycling und die Rückführung von Rohstoffen ermöglichen und dadurch zur THG-Reduktion beitragen,
- technische, organisatorische oder konstruktive Veränderungen, die zur THG-Vermeidung oder -Reduktion führen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei der
- Beratungsförderung (Teil A und Teil B): 75 Prozent der Gesamtausgaben für Beratungsleistungen, jedoch maximal EUR 900,00 pro Personentag mit 8 Zeitstunden. In Teil A und Teil B können Sie jeweils mindestens 2 bis maximal 5 vollständig geleistete Beratungstagen abrechnen.
- Investionsförderung: bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 80.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens im
- Fördermodul Beratungsförderung an das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Referat 23,
- Fördermodul Investitionsförderung zum 31.3. oder 30.9. eines Jahres an den Projektträger Karlsruhe (PTKA-BWP), Karlsruher Institut für Technologie (KIT).
Termine
Antragsberechtigt sind in Deutschland tätige juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften sowie in das Handelsregister eingetragene Kaufleute und sonstige Gewerbetreibende mit Sitz und/oder Standort in Baden-Württemberg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Maßnahmen der Fördermodule 1 und 2 jeweils an einem Standort in Baden-Württemberg umsetzen.
- Beratende, die eine zu fördernde Beratungsleistung durchführen, müssen auf dem Expertenatlas BW für die Förderung von Klimaschutz in Unternehmen gelistet sein.
- Für die Inanspruchnahme der Beratungsförderung B müssen Sie die Klimaschutzvereinbarung unterscheiben und damit verbunden dem Klimabündnis Baden-Württemberg beitreten.
- Bei der Investitionsförderung bekommen Sie keine Förderung für Maßnahmen, die einen Lock-In-Effekt in Bezug auf fossile Technologien nach sich ziehen oder aufgrund bestehender gesetzlicher Vorgaben umzusetzen sind.
- Sie müssen die Investitionsmaßnahme nach ihrer Bewilligung innerhalb eines Jahres beginnen und innerhalb von 2 Jahren abschließen, spätestens jedoch bis zum 30.9.2027.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
- Kleingewerbetreibende,
- privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen, die zu mehr als 50 Prozent im Eigentum des Landes Baden-Württemberg stehen,
- Privatpersonen,
- Unternehmen in Schwierigkeiten.
Worauf dieser Datensatz beruht
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Stand September 2023; Informationen des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Stand Mai 2024.
Von der Quelle genannte Themen: Beratung Investitionen Klimaschutzvereinbarung Transformation Senkung Treibhausgas Emmissionen Energieeffizienz
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Baden-Württemberg
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
17. Nov. 2023
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · unternehmen-machen-klimaschutz
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