Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (Umweltwirtschaftsrichtlinie – UW-RL)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land NRW

Nordrhein-Westfalen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

24. Jan. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Freie Berufe · Handel · Handwerk · Produzierendes Gewerbe · Land-, Forst- und Fischwirtschaft

Was das Programm sagt

Wenn Sie Maßnahmen planen, die den Klima- und Umweltschutz auch für Wirtschaft und Beschäftigung in Nordrhein-Westfalen nutzbar machen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie teilweise mit Mitteln aus dem EFRE/JTF-Programm NRW bei Aktivitäten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Umweltwirtschaft und des nachhaltigen Wirtschaftens in Nordrhein-Westfalen.

Sie erhalten die Förderung vor allem für teilmarktspezifische und teilmarktübergreifende Aktivitäten in folgenden Teilmärkten der Umweltwirtschaft:

  • umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung,
  • Energieeffizienz und Energieeinsparung,
  • Materialien, Materialeffizienz und Ressourcenwirtschaft,
  • Wasserwirtschaft,
  • nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft,
  • umweltfreundliche Land- und Ernährungswirtschaft,
  • umweltfreundliche Mobilität,
  • Minderungs- und Schutztechnologien.

Sie erhalten die Förderung für

  • Studien und Beratungsleistungen in den Bereichen Umweltschutz und Energie,
  • Beratungsdienste für kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
  • Durchführbarkeitsstudien,
  • industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung,
  • Innovationsförderung für KMU,
  • Prozess- und Organisationsinnovationen,
  • Innovationscluster,
  • Teilnahme von KMU an Messen oder Ausstellungen,
  • Investitionen in den Umweltschutz, die über geltende Unionsnormen hinausgehen,
  • Investitionen in Forschungsinfrastrukturen,
  • Investitionen in nicht gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen,
  • Investitionen in gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen,
  • Investitionen in Ressourceneffizienz und zur Unterstützung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft,
  • Unternehmensneugründungen sowie
  • Investitionen in Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller und der Art Ihres Vorhabens abhängig.

Die Bagatellgrenze beträgt EUR 12.500, im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation EUR 25.000.

Richten Sie Ihren Antrag im Rahmen von Wettbewerbsverfahren und Projektaufrufen bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich.

Anträge auf Förderung mit Mitteln aus dem EFRE/JTF-Programm können Sie über das EFRE-Online-Portal einreichen.

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 8.1.2024 den Projektaufruf „Circular Economy – Circular.Cities.NRW“ im Rahmen des EFRE/JTF-Programms veröffentlicht:

  • Sie können eine Förderung für Innovationsvorhaben und Investitionsvorhaben im Bereich der Circular Economy, die Einstellung von Circular-Economy-Beauftragten sowie für Aktivierungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen erhalten. Schwerpunkte sind die Wieder- und Weiterverwendung von Produkten und Materialien, die Reparatur sowie zirkuläre beziehungsweise ressourcenschonende Geschäftsmodelle.
  • Das Antragsverfahren ist zweistufig. Reichen Sie Ihre Projektskizzen zu festgelegten Einreichungsterinen bitte online bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) ein. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, können Sie Ihren Antrag über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW stellen.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände oder Stiftungen,
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung,
  • juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine und Genossenschaften,
  • gemeinnützige Organisationen, einschließlich solcher in kirchlicher Trägerschaft,
  • Unternehmen einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen sowie
  • für einzelne Förderbereiche auch Unternehmen, die im Bereich der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Produkte oder im Bereich der Fischerei und Aquakultur tätig sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Das Vorhaben soll eine besondere Bedeutung für die Erschließung und den Ausbau der ökonomischen Potenziale des Klima-, Ressourcen- und Umweltschutzes, der nachhaltigen Kreislaufwirtschaft, des nachhaltigen Wirtschaftens sowie der Klimaanpassung und -resilienz haben.
  • Sie müssen das Vorhaben in Nordrhein-Westfalen durchführen.
  • Sie dürfen mit dem Vorhaben noch nicht begonnen haben.
  • Planen Sie ein Projekt in Kooperation mit anderen, so müssen Sie Ihre Rechte und Pflichten zur Erfüllung des Zuwendungszwecks gemeinsam in einem Kooperationsvertrag regeln.

Ausgeschlossen ist eine Förderung von Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind, sowie von Unternehmen in Schwierigkeiten.

Termine

Reichen Sie Ihre Projektskizze im Förderaufruf „Circular Economy – Circular.Cities.NRW“ bitte zu folgenden Terminen ein:

  • 1. Einreichungsrunde: bis 17.5.2024
  • 2. Einreichungsrunde: bis 3.1.2025

Worauf dieser Datensatz beruht

Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr und des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen vom 24. November 2023, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 48 vom 7. Dezember 2023, S. 1391; geändert durch gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr und des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen vom 8. Mai 2024, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 17 vom 28. Mai 2024, S. 604; Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 8. Januar 2024.

Von der Quelle genannte Themen: Klimaschutz Umweltschutz Umweltwirtschaft Wettbewerbsfähigkeit Nachhaltigkeit Ressourcenschonend

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land NRW

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Nordrhein-Westfalen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

24. Jan. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · umweltwirtschaft

Können Sie das beantragen?

Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.

Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

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