Maßnahmen zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier
Förderdatenbank
Bund (BMBF)
Nordrhein-Westfalen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
6. Feb. 2024
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Forschungseinrichtung · Eine Hochschule · Ein Unternehmen
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Bund
Branchen
Dienstleistungen · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie zukunftsfähige Innovationsfelder im Rheinischen Revier aus- und aufbauen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Der Fördergeber unterstützt Ihr Forschungs- und Entwicklungsprojekt zu einem Innovationsfeld im Rheinischen Revier.
Gefördert werden verbindlich zusammenarbeitende regionale Verbünde aus wissenschaftlichen Partnerinnen und Partnern, Unternehmen sowie weiteren Einrichtungen, die Konzepte für einen nachhaltigen, innovationsbasierten Strukturwandel entwickeln und umsetzen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise 3 Jahren.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 % Ihrer förderfähigen Kosten.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % erhalten.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Weitere Voraussetzungen:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- An Ihrem Verbundprojekt müssen mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und eine wissenschaftliche Partnerin oder ein wissenschaftlicher Partner (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung) beteiligt sein.
- Alle Verbundpartnerinnen und Verbundpartner sind grundsätzlich im Rheinischen Revier, Nordrhein-Westfalen, in den Fördergebieten des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) angesiedelt.
- Ihr Vorhaben entfaltet seine Wirkung im Rheinischen Revier.
- Sie nutzen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 17.11.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 2.2.2024, B5.
Von der Quelle genannte Themen: FuE Strukturwandel Rheinisches Revier Innovationsfeld Wirtschaftsstruktur Wertschöpfungspotenzial Innovationmanagement Kooperationsmanagement
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Bund (BMBF)
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
6. Feb. 2024
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · umsetzung-investition-kohle-rheinisches-revier
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