Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV)
Förderdatenbank
Bund (BMVI)
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Bund
Branchen
Dienstleistungen · Handel · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs neu bauen oder ausbauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Der Bund unterstützt Sie bei dem Neubau und Ausbau von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs.
Gefördert werden Maßnahmen, die Gütertransporte von der Straße auf die umweltfreundlicheren Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße bringen. Dies kann sowohl durch die direkte Verlagerung von der Straße auf die Schiene oder die Wasserstraße erfolgen als auch durch einen Schiene/Schiene- beziehungsweise Wasserstraße/Wasserstraße-Umschlag.
Dazu sollen je EUR 1 Million Förderung mindestens 54.000 t CO2 eingespart werden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die zuwendungsfähigen Investitionsausgaben umfassen eine Planungskostenpauschale. Diese beträgt bei ausgeschriebenen Neubauvorhaben 20 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben und in allen anderen Fällen 15 Prozent.
Anträge stellen Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der zuständigen Bewilligungsbehörde. Das ist für Anlagen des Kombinierten Verkehrs Schiene/Straße oder Schiene/Schiene das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und für Anlagen des KV Wasserstraße/Straße oder Wasserstraße/Wasserstraße die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).
Die GDWS ist außerdem Bewilligungsbehörde für trimodale Anlagen (Wasserstraße/Schiene/Straße) mit einem Schwerpunkt der Investition in die Wasserstraßeninfrastruktur.
Das EBA ist Bewilligungsbehörde bei trimodalen Anlagen mit einem Schwerpunkt der Investition in die Schieneninfrastruktur.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind Unternehmen in privater Rechtsform.
Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die Anlagen müssen diskriminierungsfrei allen Nutzenden zugänglich sein.
- Die Wirtschaftlichkeit der Anlage durch privates Kapital darf nicht gegeben sein.
- Die Umschlaganlage muss an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden sein und sich im Eigentum des Antragsstellenden befinden.
- Der Wettbewerb darf durch die Förderung nicht verzerrt werden.
- Der mittels Kapitalwertmethode und unter Berücksichtigung eines Kalkulationszinssatzes errechnete Kapitalwert muss ohne Förderung negativ sein und mit Förderung null betragen.
- Die durchschnittlichen Umschlagkosten pro Ladeeinheit dürfen in Folge der Förderung um höchstens EUR 33,00, bei seehafennahen Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs um höchstens EUR 15,00 sinken.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) vom 23.11.2022, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 1.12.2022, B5.
Von der Quelle genannte Themen: Kombinierter Verkehr Umschlaganlagen Wasserstraße Schienenverkehr
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Bund (BMVI)
Programm
Grant
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · umschlaganlagen-des-kombinierten-verkehrs
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