Transfer Bonus – Technologie-, Wissens-, Design- sowie Gamificationtransfer
Förderdatenbank
Land Berlin
Berlin
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
11. Feb. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Kultur- und Kreativwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie Vorhaben zum Technologie-, Wissens-, Design- oder Gamification transfer durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Berlin unterstützt den Technologie- und Wissenstransfer von Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen in kleine und mittlere Unternehmen (KMU), den Transfer von Design-Know-how von Unternehmen der Designbranche und Hochschulen in oder an KMU sowie den Gamificationtransfer.
Sie erhalten die Förderung
- in der Einstiegsvariante für die Ausgaben für externe wissenschaftliche Fragestellungen, die im Zusammenhang mit der 1. konkreten Kooperation des Unternehmens mit einer Wissenschafts- oder Forschungseinrichtung anfallen,
- in der Standardvariante im Bereich Technologie- und Wissenstransfer für die Ausgaben für externe Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, durch die neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren zur Markt- beziehungsweise Fertigungsreife gebracht oder (im Bereich der Digitalisierung) entwickelt oder im eigenen Unternehmen implementiert werden,
- in der Standardvariante im Bereich Designtransfer für die Ausgaben für externe Maßnahmen und Tätigkeiten im Bereich Design, durch die neue oder erheblich veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren zur Markt- beziehungsweise Fertigungsreife ausgestaltet werden sowie
- in der Standardvariante im Bereich Gamificationtransfer für die Ausgaben für Maßnahmen und Tätigkeiten zur Gamification und zur Anwendung von Virtual-Reality (VR)- und Augmented-Reality (AR)-Technologien, durch die neue oder erheblich veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren bis zur Markt- oder Fertigungsreife umgesetzt werden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt
- in der Einstiegsvariante bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 7.500,
- in der Standardvariante im Bereich Technologie- und Wissenstransfer bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 15.000,
- in der Standardvariante im Bereich Digitalisierung bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 45.000, und
- in der Standardvariante im Bereich Gamification/VR maximal EUR 30.000.
Die Standardvariante kann mehrfach bewilligt werden. Dies ist in 3 aufeinander folgenden Kalenderjahren, jedoch höchstens für 3 klar voneinander abgegrenzte Projekte möglich.
Die Standardvariante im Bereich der Digitalisierung kann nur einmal in Anspruch genommen werden.
Die Laufzeit eines Projekts soll normalerweise bis zu 6 Monate, im Bereich der Digitalisierung/Gamification bis zu 12 Monate betragen.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte online vor Beginn des Vorhabens bei der IBB Business Team GmbH.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin.
Die Standardvariante im Bereich Digitalisierung können Sie als kleines oder mittleres Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes (einschließlich Softwareunternehmen) als Anbieter oder als Anwender beantragen.
Unter bestimmten Voraussetzungen werden Sie auch als Unternehmen der Sozialen Ökonomie gefördert.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen eine nach der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ förderfähige Tätigkeit ausüben (Erfüllen der Voraussetzungen des Primäreffekts). Das Projekt muss dem Bereich „Angewandte Forschung und Entwicklung (FuE)“ zugeordnet werden können.
- Ihr Projekt muss technisch umsetzbar erscheinen.
- Sie sollen das Projekt im Land Berlin durchführen.
- Kooperationen im Bereich des Technologie- und Wissenstransfers müssen Sie grundsätzlich mit einer öffentlich (grund-)finanzierten oder gemeinnützig tätigen Wissenschafts- beziehungsweise Forschungseinrichtung eingehen.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichern.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Landes Berlin in der Fassung vom 1. Januar 2023.
Von der Quelle genannte Themen: Forschung Innovation KMU Zuschüsse Design Gamification
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Berlin
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
11. Feb. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · transfer-bonus
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