Förderung im Rahmen des Tourismusinfrastrukturprogramm

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Baden-Württemberg

Baden-Württemberg

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

13. Dez. 2019

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine Kommune

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie als Kommune bauliche Investitionen und investive Vorhaben zum Ausbau einer modernen und zukunftsorientierten Tourismusinfrastruktur in Baden-Württemberg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kommune bei baulichen Investitionen und investiven Vorhaben für die Errichtung, Sanierung und Modernisierung öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen, die für die Gestaltung eines marktorientierten, zukunftsfähigen Gesamtangebots notwendig sind.

Sie bekommen die Förderung für die folgenden öffentlichen Tourismusinfrastruktureinrichtungen:

  • öffentliche Einrichtungen, die zur Grundausstattung einer Tourismusgemeinde gehören (Tourist-Informationszentren, Rad- und Wanderwege, Strand- und Badestelleneinrichtungen),
  • Einrichtungen, die für den betreffenden Kur- und Erholungsort erforderlich sind, sowie Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung des Kurortecharakters der Gemeinde notwendig sind (zum Beispiel Kurparks),
  • saisonverlängernde Tourismusinfrastruktureinrichtungen,
  • Hallen- und Freibäder in prädikatisierten Gemeinden,
  • Museumsbahnen,
  • Camping-, Zelt- und Wohnmobilstellplätze sowie
  • sonstige Tourismusinfrastruktureinrichtungen, die für die touristische Entwicklung Ihrer Kommune von Bedeutung sind.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Vorhaben und Antragstellerin oder Antragsteller zwischen 20 % und 65 % der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch maximal 2.5000.000 EUR (2.5 Millionen Euro) je Vorhaben.

Die zuwendungsfähigen Kosten Ihres Vorhabens müssen 50.000 EUR übersteigen.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • Gemeinden und gemeindliche Zusammenschlüsse,
  • im Rahmen von Kooperationsvorhaben Landkreise, sofern sich an den Vorhaben Gemeinden oder gemeindliche Zusammenschlüsse mit mindestens 50 % beteiligen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr zu förderndes Vorhaben muss überwiegend touristisch genutzt werden oder genutzt werden sollen. Außerdem muss es sich in ein kommunales Gesamtkonzept zur touristischen Entwicklung einpassen, das mit dem regionalen Umfeld harmonisiert.
  • Sie sind verpflichtet, die geförderten Bauten und baulichen Anlagen 20 Jahre zweckentsprechend zu nutzen.
  • Soweit geeignete und gleichwertige Tourismusinfrastruktureinrichtungen aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft im Einzugsbereich vorhanden sind, erweitert oder geschaffen werden, können eigene Tourismusinfrastruktureinrichtungen kommunaler Körperschaften nicht gefördert werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem

  • Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Betrieb oder der laufenden Unterhaltung einer Tourismusinfrastruktureinrichtung,
  • Marketingmaßnahmen,
  • Skilifte sowie
  • Stadtparks und öffentliche Gärten.

Termine

Ihren Antrag richten Sie unter Verwendung der jeweiligen Antragsformulare bis spätestens 01.10. des Vorjahres zum jeweiligen Förderjahr an das für Sie zuständige Regierungspräsidium.

Worauf dieser Datensatz beruht

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus vom 3. April 2023, Gemeinsames Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg Nr. 4 vom 26. April 2023, S. 212; Informationen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, Stand Juni 2023.

Von der Quelle genannte Themen: Tourismus Kommunen Tourismusinfrastruktur Tourismusgemeinde Radwege Wanderwege Tourist-Informationszentrum Freibad Hallenbad Museumsbahn

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Baden-Württemberg

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Baden-Württemberg

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

13. Dez. 2019

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · tourismusinfrastrukturprogramm

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