Förderung der Tierzucht
Förderdatenbank
Land Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
9. Apr. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Land-, Forst- und Fischwirtschaft
Was das Programm sagt
Wenn Sie Vorhaben im Bereich der Zucht von Tieren planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei der Tierzucht nach dem Tierschutzgesetz.
Sie erhalten die Förderung für
- das Anlegen und Führen von Zuchtbüchern anerkannter Zuchtverbände (Herdbuchführung) sowie
- Tests durch Dritte zur Bestimmung der genetischen Qualität oder der Leistungsmerkmale der Tiere (Leistungsprüfung): Beurteilung der äußeren Erscheinung, Stationsprüfung, Feldprüfung und Genotypisierung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für das Anlegen und Führen von Herdbüchern grundsätzlich bis zu 60 Prozent, beim Landesschaf- und Ziegenzuchtverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. bis zu 95 Prozent und für Nutztierrassen, die nach der jeweils aktuellen Liste einheimischer Nutztierrassen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung als gefährdet eingestuft wurden, bis zu 95 Prozent sowie
- für Leistungsprüfung bis zu 70 Prozent
der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.11. für das jeweils folgende Jahr beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind Zuchtverbände, endbegünstigt sind Halterinnen und Halter von Tierarten nach dem Tierzuchtgesetz. Unternehmerisch tätige Endbegünstigte müssen Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sein.
Die Förderung der Tierzucht ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Es muss sich um Tiere handeln, die nach einem in Mecklenburg-Vorpommern genehmigten Zuchtprogramm gezüchtet und in Mecklenburg-Vorpommern gehalten werden.
- Als Endbegünstigte und Endbegünstigter müssen Sie mit dem Zuchtverband einen Vertrag oder eine Vereinbarung im Rahmen einer Mitgliedschaft abschließen.
- Beachten Sie bitte, dass die Durchführung der Leistungsprüfung und der Zuchtwertschätzung den tierzuchtrechtlichen Regelungen und den Vorgaben in den Zuchtprogrammen entsprechen muss.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt vom 4. Februar 2024, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 9 vom 26. Februar 2024, S. 185.
Von der Quelle genannte Themen: Tierzucht Herdbuch Leistungsprüfung Zuchtbetrieb
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Mecklenburg-Vorpommern
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
9. Apr. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · tierzucht-foerderung
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