Teilnahme mittelständischer Unternehmen an Auslandsmessen (Messezuschuss)
Förderdatenbank
Land Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
4. Mai 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Unternehmen vor Ort und/oder digital an einer Messe oder Ausstellung im Ausland teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Veranstaltungskosten erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als mittelständisches und landwirtschaftliches Unternehmen bei Ihrer Teilnahme an exportorientierten Messen, Ausstellungen sowie an Produktpräsentationen im Ausland.
Sie bekommen die Förderung, wenn
- Sie sich an Gemeinschaftsständen des Landes beteiligen und sich dort zusammen mit anderen Mittelständlern präsentieren,
- Sie vor Ort an einer Messe, Ausstellung und Produktpräsentation im Ausland teilnehmen, die in der Messedatenbank des Ausstellungs- und Messe-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft e.V. aufgeführt ist und
- Sie digital an einer virtuellen Messe, Ausstellung und Produktpräsentation teilnehmen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss zu den Veranstaltungskosten.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für
- Ihre Vor-Ort-Teilnahme an einer Veranstaltung innerhalb Europas EUR 3.000 und außerhalb Europas EUR 5.000,
- Ihre digitale Teilnahme an einer virtuellen Veranstaltung EUR 1.000.
Der als Festbetrag ausgezahlte Zuschuss darf die Höhe Ihrer tatsächlich entstandenen Veranstaltungskosten nicht übersteigen.
Stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Veranstaltung bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder der Landwirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Veranstaltung muss im Ausland außerhalb eines Umkreises von 100 Kilometer ab der Landesgrenze von Rheinland-Pfalz stattfinden.
- Die auf der Veranstaltung angebotenen Produkte und Dienstleistungen müssen durch Beschäftigte Ihres Unternehmens präsentiert werden.
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen mit einer direkten oder indirekten Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand.
Worauf dieser Datensatz beruht
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 16. Februar 2017, Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Nr. 4 vom 20. April 2017, S. 168; geändert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 31. Mai 2021, Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Nr. 6 vom 21. Juli 2021, S. 56; verlängert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 18. November 2022, Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Nr. 14 vom 23. Dezember 2022, S. 266.
Von der Quelle genannte Themen: Messen Ausstellung Produktpräsentation Ausland Export Außenwirtschaft digital virtuell Veranstaltung Online-Formate
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Rheinland-Pfalz
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
4. Mai 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · teilnahme-mittelstaendischer-unternehmen
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