Teilnahme an landwirtschaftlichen Messen, Ausstellungen und Maßnahmen der Absatzförderung
Förderdatenbank
Land Brandenburg
Brandenburg
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
4. Mai 2021
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Handel
Was das Programm sagt
Wenn Sie Maßnahmen zum Ausbau und zur Erschließung von Absatzmärkten in der Land- und Ernährungswirtschaft sowie dem Gartenbau durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei der Erschließung und Pflege von Märkten und bei dem Absatz Ihrer Produkte aus dem landwirtschaftlichen, ernährungswirtschaftlichen und gartenbaulichen Bereich.
Sie erhalten die Förderung für
- Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Märkten,
- Vorhaben zur Absatzförderung mit endbegünstigten Unternehmen:Organisation und Durchführung von Gemeinschaftsständen auf Messen, Ausstellungen und Märkten,
- Projekte zur Absatzförderung mit überregionalem Charakter,
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art der Maßnahme.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK).
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme
- berufsständische Vereine, Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Gartenbaus,
- Unternehmen, Vereine, Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Gartenbaus im Auftrag der endbegünstigten Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Gartenbaus,
- Veranstalter regionaler landwirtschaftlicher Messen und Ausstellungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Als Endbegünstigte und Endbegünstigter müssen Sie Ihren Sitz oder eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg haben.
- Regionale landwirtschaftliche Messen und Ausstellungen müssen Sie im Land Brandenburg veranstalten.
- An Gemeinschaftsständen auf internationalen, nationalen und regionalen Messen, Ausstellungen und Märkten sowie Projekten zur Absatzförderung mit überregionalem Charakter müssen Sie mit mindestens 4 weiteren Unternehmen teilnehmen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Grundsätze des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) vom 1. Februar 2024.
Von der Quelle genannte Themen: Absatzmarkt Ausstellung Messe Markt Wettbewerb Landwirtschaft Ernährungswirtschaft Absatzförderung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Brandenburg
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
4. Mai 2021
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · teilnahme-landwirtschaftliche-messen
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