Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freistaat Bayern

Bayern

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

3. Apr. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine Kommune

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Bayern

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie in den kommunalen Straßen- und Brückenbau in Bayern investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss des Freistaates erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Vorhaben des kommunalen Straßen- und Brückenbaus.

Sie bekommen die Förderung aus Mitteln des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG) für den Bau oder Ausbau unter anderem von

  • Kreis- und Gemeindestraßen,
  • Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen, sowie von Geh- und/oder Radwegen in der Baulast von Gemeinden,
  • unselbständigen Geh- und Radwegen an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrt,
  • selbständigen Rad- und Gehwegen,
  • öffentlichen Umsteigeparkplätzen,
  • Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) und dem Bundeswasserstraßengesetz sowie
  • Radschnellwegen.

Aus Mitteln des Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (BayGVFG) bekommen Sie die Förderung für den Bau oder Ausbau von

  • verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen,
  • besonderen Fahrspuren für Omnibusse,
  • verkehrswichtigen Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz,
  • verkehrswichtigen zwischenörtlichen Straßen,
  • Straßen im Zusammenhang mit der Stilllegung von Eisenbahnstrecken,
  • dynamischen Verkehrsleitsystemen,
  • öffentlichen Umsteigeparkplätzen an Straßen,
  • öffentlichen Verkehrsflächen für in Bebauungsplänen ausgewiesene Güterverkehrszentren sowie
  • Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) oder dem Bundeswasserstraßengesetz und
  • der Bau oder Ausbau von Geh- und Radwegen in der Baulast von Gemeinden in Ortsdurchfahrten von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen, deren Fahrbahnen sich nicht in der Baulast der Gemeinden befinden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt normalerweise maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Gesamtförderung darf 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten nicht überschreiten.

Bevor Sie den Antrag stellen, muss das Vorhaben in die Förderdatenbank Straßenbau und in das Jahresprogramm aufgenommen worden sein.

Ihren Antrag müssen Sie bis zum 1.9. des Vorjahres unter Verwendung der Antragsformulare bei der zuständigen Bezirksregierung stellen.

Normalerweise sollen innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren nach Verkehrsfreigabe für gleichartige Vorhaben desselben Straßenabschnitts keine weiteren Zuwendungen gegeben werden.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und rechtsfähige kommunale Zusammenschlüsse, die Baulastträger der genannten Straßen, selbstständigen Geh- und Radwege oder Radschnellwege sowie Umsteigeparkplätze sind oder die Sonderbaulast übernehmen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie weisen nach, dassIhr Vorhaben nur realisiert werden kann, wenn Sie Zuwendungen erhalten, und
  • die übrige Finanzierung des Vorhabens gewährleistet ist.

Worauf dieser Datensatz beruht

Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr und des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 21. Dezember 2018, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 91 vom 13. März 2019; zuletzt geändert durch Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr und der Finanzen und für Heimat vom 2. Dezember 2022, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 721 vom 21. Dezember 2022.

Von der Quelle genannte Themen: Kommunal Straßenbau Brückenbau

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Bayern

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Bayern

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

3. Apr. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · strassen-und-brueckenbauvorhaben-kommunaler-baula

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