Freie Straffälligenhilfe der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e.V.
Förderdatenbank
Land Niedersachsen
Niedersachsen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wen Sie Maßnahmen zur Resozialisierung und sozialen Integration von Straffälligen umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie im Rahmen der freien Straffälligenhilfe bei ambulanten sozialen Maßnahmen, durch die Straffällige resozialisiert und wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden.
Die Förderung erhalten Sie für Angebote der Anlaufstellen für Straffällige mit folgendem Leistungsspektrum:
- regelmäßiger Besuch der vorgesehenen Justizvollzugsanstalt,
- Hilfeeinrichtungen beim Umgang mit Behörden,
- strukturierte einzelfallbezogene Hilfen bei der Wohnungssuche für von Haft Bedrohte, Inhaftierte und Haftentlassene,
- konkrete Hilfe bei der Integration in den Arbeitsmarkt für Gefährdete, Inhaftierte und Haftentlassene,
- sozialarbeiterisch begleitete Schuldnerberatung für Strafgefangene und Haftentlassene,
- Begleitung von Inhaftierten und Haftentlassenen bei Suchtgefährdungen,
- Unterstützung von Angehörigen von Inhaftierung Bedrohter, Inhaftierter und Haftentlassener,
- Umsetzung des Programms „Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen“,
- regelmäßige Präsenz in den Justizvollzugsanstalten zum Thema Entlassungsvorbereitung,
- Vorhalten von Wohnangeboten,
- Beratungs- und Aufnahmegespräche mit Bewerbern für das Wohnangebot,
- Erarbeitung, Umsetzung und Überwachung der finanziellen und sozialen Rahmenbedingungen der einzelnen Wohnangebote,
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Personalausgaben.
Zusätzlich erhalten Sie einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 15 Prozent der zuwendungsfähigen Personalausgaben, maximal jedoch bis zur Höhe der zuwendungsfähigen Sachkosten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 31.10. des Vorjahres an den Ambulanten Justizsozialdienst im Oberlandesgericht Oldenburg.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- gemeinnützige oder als mildtätig anerkannte eingetragene Vereine,
- Verbände der freien Wohlfahrtspflege und
- andere gemeinnützige rechtsfähige Träger der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e.V.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihre Beratungs- und Betreuungsangebote richten sich an folgende Zielgruppen:Personen in Haft, die rechtzeitig auf die Entlassung aus der Haft vorbereitet werden sollen,
- aus der Haft entlassene Personen, die eine Nachbetreuung benötigen,
- zu einer Geldstrafe verurteilte Personen,
- Personen, die straffällig geworden sind,
- von Straffälligkeit bedrohte Personen,
- Familienangehörige von Straffälligen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Justizministeriums vom 23. August 2018, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 31 vom 12. September 2018, S. 827; geändert durch Bekanntmachung des Justizministeriums vom 24. Mai 2023, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 32 vom 30. August 2023, S. 643.
Von der Quelle genannte Themen: Straffälligenhilfe Resozialisierung Straffällige Integration Rückfallrisiko Haftverkürzung Haftvermeidung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Niedersachsen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · straffaelligenhilfe-wohlfahrtspflege
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