Startfinanzierung 80
Förderdatenbank
Land Baden-Württemberg
Baden-Württemberg
Loan
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Produzierendes Gewerbe · Handwerk · Handel · Gastgewerbe und Tourismus · Freie Berufe · Kultur- und Kreativwirtschaft
Was das Programm sagt
Wenn Sie in Baden-Württemberg ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen oder als ein junges Unternehmen ein Vorhaben zur Festigung Ihrer betrieblichen Existenz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen zinsgünstigen Kredit bekommen. Und wenn Sie sich als Jungmeisterin und Jungmeister im Handwerk selbstständig machen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich die Meistergründungsprämie als Tilgungszuschuss für das Förderdarlehen bekommen.
Was gefördert wird
Die L-Bank unterstützt Sie gemeinsam mit der KfW im Rahmen Ihrer Existenzgründung oder -festigung.
Sie erhalten die Förderung für
- die Neugründung eines Unternehmens,
- Übernahme eines Betriebs,
- eine tätige Beteiligung oder
- Vorhaben zur Existenzfestigung innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit.
Folgende Ausgaben können Sie damit finanzieren:
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
- Bau- und Umbaumaßnahmen,
- Betriebsausstattung (Maschinen, Einrichtungen und Fahrzeuge),
- Erwerb des zu übernehmenden Betriebs oder Gesellschaftsanteils,
- Erstausstattung oder Aufstockung des Waren-, Material- und Ersatzteillagers,
- Betriebsmittel (Löhne und Gehälter, Mietkosten, Unternehmerlohn, Patentanmeldungen, Markteinführungskosten).
Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes längerfristiges Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt maximal EUR 150.000 pro Gründerin/Gründer oder Unternehmen, bei Teamgründerinnen/Teamgründern oder Unternehmen mit mehreren Gesellschafterinnen und Gesellschaftern maximal EUR 600.000. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.
Wenn Sie als Jungmeisterin und Jungmeister einen Handwerksbetrieb neu gründen, einen bestehenden Betrieb übernehmen (zum Beispiel im Rahmen einer Nachfolgeregelung) oder sich an einem bestehenden Betrieb beteiligen, bekommen Sie zusätzlich zu dem Darlehen die Meistergründungsprämie als Tilgungszuschuss in Höhe von bis zu EUR 10.000. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Wenn Sie im Team gründen, kann jede/jeder von Ihnen die Meistergründungsprämie erhalten.
Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg übernimmt eine obligatorische Bürgschaft in Höhe von 80 Prozent des Darlehensbetrags.
Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bei Ihrer Hausbank. Diese leitet ihn an die L-Bank weiter.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie
- junge Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe
in den ersten 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Antragsberechtigt für die Meistergründungsprämie sind Sie als Jungmeisterin und Jungmeister im Handwerk, wenn Sie sich in Baden-Württemberg selbstständig machen und innerhalb von 24 Monaten nach Ihrer Meisterprüfung ein Darlehen der Startfinanzierung beantragen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Gesamtkapitalbedarf darf EUR 250.000 je Gründerin und Gründer oder Unternehmen sowie insgesamt EUR 1 Million bei Teamgründungen oder jungen Unternehmen mit mehreren Gesellschafterinnen und Gesellschaftern, sofern sie die Antragsvoraussetzungen erfüllen, nicht überschreiten.
- Sie führen Ihre Investitionen in Baden-Württemberg durch und handeln in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen freiberuflichen Tätigkeit.
- Als natürliche Person können Sie einen Antrag stellen, wenn Siefachlich und kaufmännisch qualifiziert für die unternehmerische Tätigkeit sind,
- einen hinreichenden unternehmerischen Einfluss im Unternehmen haben, zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt und auch aktiv in der Unternehmensführung tätig sind.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen von bereits begonnenen beziehungsweise abgeschlossenen Vorhaben,
- Sanierungsfälle,
- stille Beteiligungen,
- wohnwirtschaftliche Vorhaben,
- Stromerzeugungsanlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder mit einer vergleichbaren staatlichen Förderung gefördert werden,
- Kreditinstitute, Versicherungen und vergleichbare Finanzinstitutionen,
- Unternehmen in Schwierigkeiten.
Worauf dieser Datensatz beruht
Merkblatt der L-Bank vom 1. April 2024; Rundschreiben der L-Bank Nr. 2 vom 19. Januar 2024.
Von der Quelle genannte Themen: Freiberufler Förderdarlehen Startkapital Neugründung Betriebsübernahme selbständig Grundstückkauf Betriebsausstattung Betriebsmittel Meistergründungsprämie Tilgungszuschuss Teamgründung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Baden-Württemberg
Programm
Loan
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · startfinanzierung-80
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Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.
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