Förderung von Projekten zum Thema „START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“
Förderdatenbank
Bund (BMBF)
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
6. Mai 2021
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Forschungseinrichtung · Eine Hochschule · Ein Unternehmen
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Bund
Branchen
Dienstleistungen · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie zu interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Status laut Quelle
Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich
Was gefördert wird
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die sich thematisch im Forschungsfeld „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ bewegen.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in 2 Modulen:
- Einzelvorhaben von Forschungsteams an Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit innovativen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die den Reifegrad der aktuellen Ergebnisse erhöhen (Modul 1) sowie
- risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben zur Stärkung der Innovationsfähigkeit von jungen Start-ups in Deutschland (Modul 2). Die technologieübergreifenden und anwendungsbezogenen Vorhaben sind als „Tandem“-Vorhaben mit der „Mutter“-Hochschule/-Forschungseinrichtung und als Einzelvorhaben eines Start-ups förderfähig.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für 18 Monate bis 3 Jahre.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
- Start-ups erhalten pro Projekt maximal 400.000 EUR bei einer dreijährigen Laufzeit.
Ihren Antrag stellen Sie in einem zweistufigen Verfahren. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze jährlich jeweils zum 15. Januar und 15. Juli bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Bedingungen laut Quelle
Der Zuschuss ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind in
- Modul 1: Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, an denen die Forschungsgruppen angesiedelt sind,
- Modul 2: Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind, über innovative Technologien beziehungsweise Geschäftsmodelle verfügen und ein signifikantes Mitarbeitenden- beziehungsweise Umsatzwachstum aufweisen oder anstreben (Start-ups), kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Definition der EU, mittelständische Unternehmen mit maximal 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von maximal 100 Millionen EUR sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Weitere Voraussetzungen:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Sie nutzen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR--Europäischer Wirtschaftsraum und der Schweiz.
- Sie sind bereit, projektübergreifend mit anderen Verbünden zusammenzuarbeiten.
- Alle relevanten rechtlichen, ethischen und sozialen Aspekte werden angemessen berücksichtigt.
- Nach der Fertigstellung der Demonstratoren werden Sie als Projektpartner die Forschungsergebnisse zu einer breiten Anwendung bringen.
Termine
Die Frist zur Einreichung von Projektskizzen endete am 15.07.2025.
Von der Quelle genannte Themen: Start-up Entwicklungsförderung Forschungsförderung Intelligente Mobilität Digitale Gesellschaft Gesundes Leben
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Bund (BMBF)
Programm
Grant
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
6. Mai 2021
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · start-interaktiv
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